Jugendlicher verletzt sich bei Alleinunfall mit Fahrrad
Am Donnerstagabend (29.04.), gegen 21:30 Uhr, kam es an der Straße "Am Hammerwerk" zu einem Alleinunfall eines jungen Radfahrers, der sich bei dem Sturz leicht verletzte.
Augenscheinlich war der 16-Jährige alkoholisiert in Fahrtrichtung Rheydter Straße unterwegs, als es kurz vor der dortigen Brücke zu dem Unfall kam. Zeugen fanden den am Boden Liegenden und informierten den Rettungswagen.
Der Jugendliche wurde in ein Krankenhaus verbracht und dort medizinisch versorgt. Er war nicht mehr in der Lage zu einem Atemalkoholtest. Eine Blutprobe soll nun Aufschluss über den Grad der Alkoholisierung geben.
Die weiteren strafrechtlichen Ermittlungen zum Unfall werden nun vom Verkehrskommissariat geführt.
Die alkoholisierte Teilnahme am Straßenverkehr ist auch für Radfahrer kein Kavaliersdelikt! Während allgemein bekannt ist, dass das Autofahren unter Alkoholeinfluss spätestens ab dem Grenzwert von 1,1 Promille eine Straftat darstellt, so ist vielen Menschen immer noch nicht klar, dass man sich auch beim Fahrradfahren wegen "Trunkenheit im Straßenverkehr" strafbar machen kann. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Fahrerlaubnis einem Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille und mehr entzogen werden kann. Eine Geldstrafe sowie die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) können folgen. Viele Verkehrsteilnehmer sind der Meinung, dass sie uneingeschränkt Alkohol trinken dürfen, wenn sie mit dem Fahrrad unterwegs sind, aber Achtung: Bereits ab einem Alkoholisierungsgrad von 0,3 Promille ist ein Strafverfahren fällig, wenn sogenannte Ausfallerscheinungen vorliegen, der Radfahrer zum Beispiel in Schlangenlinien fährt, stürzt oder einen sonstigen Verkehrsunfall verursacht.
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