Beamte mit dem richtigen Riecher kontrollieren E-Scooter-Fahrer
Am Donnerstagnachmittag (29.04.) gegen 16:45 Uhr beabsichtigten zivile Beamte des Verkehrsdienstes der Polizei im Rhein-Kreis Neuss einen 21-jährigen E-Scooter Fahrer im Rahmen einer Verkehrskontrolle anzuhalten. Als der Mann auf dem Elektrokleinstfahrzeug (so die offizielle Bezeichnung) die Polizeibeamten als solche erkannte, flüchtete er.
Kurze Zeit später konnte der Neusser jedoch im Bereich Jülicher Straße/Jülicher Landstraße durch die Beamten gestoppt und kontrolliert werden.
Es stellte sich heraus, dass sein Gefährt keine Haftpflichtversicherung besaß und er somit gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen hatte.
Zudem kam der Verdacht auf, dass der 21-Jährige sein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln fuhr. Ein Drogenvortest bestätigte den Anfangsverdacht. Er zeigte ein positives Ergebnis auf THC (Cannabis-Wirkstoff).
Auf der Wache Neuss wurde ihm durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen.
Der junge Mann muss neben Strafverfahren auch mit mindestens einem einmonatigen Fahrverbot, zwei Punkten in der Flensburger Datei sowie einem Bußgeld von 500 Euro rechnen.
Drogenkonsum kann zu deutlichen Beeinträchtigungen der optischen und akustischen Wahrnehmung sowie des Reaktions- und Konzentrationsvermögens führen. Daher ist es verboten, unter dem Einfluss von Drogen ein Fahrzeug zu führen.
Drogenkonsumenten gefährden im Straßenverkehr nicht nur sich selbst, sondern auch Freunde und Familienangehörige, die bei ihnen im Auto mitfahren sowie andere Verkehrsteilnehmer.
Die Fahrerlaubnis kann auch verlieren, wer gerade gar nicht aktiv am Straßenverkehr teilnimmt. Allein der Besitz oder nachgewiesener Konsum von Drogen können dafür schon ausreichen.
Die Polizei wird zielgerichtete Kontrollen rund um die Thematik "Betäubungsmittel im Straßenverkehr" weiterhin regelmäßig im gesamten Kreisgebiet durchführen.
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