Bundespolizeidirektion München: Drei Kontrollen – sieben Fahndungstreffer/ Bundespolizei vollstreckt vier Haftbefehle
Am Wochenende (7. und 9. Mai) hat die Bundespolizei bei Grenzkontrollen sieben Fahndungstreffer bei nur drei Reisenden registriert und damit die Justizkassen und -vollzugsanstalten ein wenig gefüllt.
Am Sonntagmorgen endete die Busfahrt für einen russischen Insassen statt in München bereits am Grenzübergang Hörbranz. Lindauer Bundespolizisten stellten bei der Überprüfung des Mannes fest, dass der 38-Jährige mit zwei Vollstreckungshaftbefehlen wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung, einem Untersuchungshaftbefehl wegen Diebstahls mit Waffen sowie einer Aufenthaltsermittlung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz von verschiedenen Justizbehörden gesucht wurde.
Der Polizeibekannte war demnach bereits im Frühjahr 2018 zur Verbüßung einer fünfmonatigen Freiheitsstrafe sowie zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von rund 1.000 Euro verurteilt worden. Zudem war der Russe Mitte 2019 vom Amtsgericht Augsburg wegen eines gemeinschaftlichen Diebstahls unter Mitführung von gefährlichen Werkzeugen angeklagt worden. Die beiden Täter sollen Ende 2018 Waren im Wert von etwa 250 Euro aus einem Geschäft in Augsburg entwendet haben.
Die Beamten lieferten den Verhafteten noch am selben Vormittag in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein.
Bereits am Freitagnachmittag hatten die Handschellen der Lindauer Bundespolizisten in einem Regionalexpress geklickt. Dem eingesetzten Zugbegleiter war bei der Fahrscheinkontrolle eine Reisende ohne gültiges Ticket aufgefallen, woraufhin er die Bundespolizei informierte.
Bei der Fahndungsüberprüfung stellten die Beamten fest, dass gegen die ungarische Staatsangehörige ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Schwerin wegen Erschleichens von Leistungen und Körperverletzung vorlag. Demnach war die Frau im Juli 2019 vom Amtsgericht Ludwigslust zur Zahlung einer Geldstrafe von rund 1.200 Euro verurteilt worden. Auch die Staatsanwaltschaft Lüneburg war bereits wegen Erschleichens von Leistungen per Aufenthaltsermittlung auf der Suche nach der 48-Jährigen.
Da die Ungarin die geforderte Summe nicht aufbringen konnte, lieferten die Bundespolizisten die Frau in die Justizvollzugsanstalt Memmingen ein.
Freie Fahrt ins Wochenende nach Zahlung seiner Justizschulden hieß es am Freitagabend hingegen für einen polnischen Staatsbürger. Kemptener Bundespolizisten stellten bei der Überprüfung des Transporterfahrers am Grenztunnel Füssen fest, dass gegen den 27-Jährigen ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Hamburg vorlag. Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek hatte den Mann im Juli 2019 wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zur Zahlung einer Geldstrafe von über 1.200 Euro verurteilt. Die Beamten entließen den Mann nach Zahlung der Summe auf freien Fuß.
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