210511-1-pdnms Geltende Vorschriften am Himmelfahrtstag beachten

Die Polizeidirektion Neumünster ruft eindringlich dazu auf, in diesem Jahr am Himmelfahrtstag die geltenden Vorschriften nach der Bundesnotbremse ( Inzidenz über 100 ) in Neumünster zu beachten. In Bezug auf den Himmelfahrtstag ist besonders hierbei zu beachten, das private Zusammenkünfte im privaten und öffentlichen Raum nur erlaubt sind mit den Angehörigen des eigenen Haushalts sowie einer weiteren Person. Kinder unter 14. Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Weiterhin ist die Ausgangssperre zu beachten. Der Aufenthalt von Personen außerhalb eines Wohnraums ist zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr des Folgetags untersagt. Es gibt Ausnahmen, wie zum Beispiel für den Weg zur oder von der Arbeit sowie zwischen 22.00 Uhr und 24.00 Uhr für allein ausgeübte sportliche Bewegung im Freien. Auch am Himmelfahrtstag ist der Ausschank und der Verzehr von alkoholhaltigen Getränken im öffentlichen Raum untersagt. Bei entsprechenden Feststellungen wird die Polizei einschreiten und mit den gebotenen Maßnahmen agieren. Dies kann auch Ordnungswidrigkeitenanzeigen, Platzverweise und sogar Ingewahrsamnahmen beinhalten. Die Landespolizei wird sich taktisch und personell aufstellen, um schnell und konsequent einschreiten zu können. Dies gilt sowohl für Verstöße gegen die Landesverordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus, der Einhaltung der Allgemeinverfügung der Stadt Neumünster als auch für weitere veranstaltungsbedingte Störungen am Himmelfahrtstag. Aber auch außerhalb von Neumünster weist die Polizeidirektion Neumünster darauf hin, dass auch dieses Jahr Bollerwagentouren im Freundeskreis, exzessiver Alkoholkonsum und Gruppenansammlungen nicht erlaubt sind. Gerade an örtlichen Schwerpunkten wie dem Einfelder See, aber auch dem Bordesholmer See, wird die Polizeidirektion Neumünster mit erhöhter Präsenz die Sicherheit gewährleisten. Mit freundlichen Grüßen Sönke Petersen Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Neumünster Pressestelle Telefon: 04321-945 2222