Bundespolizeidirektion München: Unterschiedliche Fälle – gleiches Ergebnis: Haft/ Bundespolizei bringt drei Migranten hinter Gitter

Am Dienstag und Mittwoch (11./12. Mai) hat die Bundespolizei drei Migranten in Haftanstalten eingeliefert. Einer der Männer wurde per Vollstreckungshaftbefehl gesucht, die anderen beiden mussten in Zurückschiebungs- beziehungsweise Zurückweisungshaft. Am Dienstagmorgen kontrollierten Lindauer Bundespolizisten einen nigerianischen Staatsangehörigen als Insassen eines Fernreisebusses aus Italien. Dabei wies sich der 39-Jährige mit einer gültigen deutschen Niederlassungserlaubnis aus. Bei der Fahndungsüberprüfung stellten die Beamten fest, dass der in Heidelberg wohnhafte Busreisende per Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Heidelberg gesucht wurde. Demnach war der Mann im Januar 2019 vom Amtsgericht Heidelberg wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von über 1.700 Euro verurteilt worden. Der als gewalttätig Polizeibekannte hatte 2019 und 2020 unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Erschleichens von Leistungen und Körperverletzung bereits dreimal in Haft gesessen. Da der Nigerianer seine Justizschulden nicht begleichen konnte, lieferten ihn die Bundespolizisten zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein und informierten die zuständige Ausländerbehörde über den Sachverhalt. Für einen 31-jährigen nigerianischen Staatsbürger, der am Montagmorgen ebenso als Fahrgast eines Fernreisebusses aus Italien durch die Lindauer Bundespolizei kontrolliert worden war, endete die Fahrt letztlich hinter Gittern. Der Migrant konnte sich bei der Grenzkontrolle lediglich mit seinem nigerianischen Reisepass sowie einem italienischen Dokument ausweisen, welche jedoch nicht zur Einreise nach Deutschland berechtigten. Die Bundespolizisten zeigten den Busreisenden wegen versuchter unerlaubter Einreise an, führten ihn dem Richter vor und lieferten den Festgenommenen am Mittwoch in die Abschiebehafteinrichtung am Flughafen München ein. Der 31-Jährige wird von dort aus nach Italien zurückgewiesen werden. Bereits am Donnerstag (8. Mai) hatte ein Taxifahrer die Polizeiinspektion Lindau informiert, nachdem dessen vermeintlich 16-jähriger Passagier die Fahrt von Bregenz nach Lindau nicht bezahlen konnte. Da der Fahrgast ausweislos war, wurde eine Überprüfung der Fingerabdrücke durchgeführt. Dabei stellten sie Polizisten neben der Identität des Afghanen, ein bis April 2023 gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik Deutschland fest und informierten daraufhin die Lindauer Bundespolizei, die den Sachverhalt zuständigkeitshalber übernahm. Die Bundespolizisten zeigten den Südasiaten wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthaltes an. Da das Alter des angeblich 16-Jährigen den Beamten unglaubhaft erschien, zogen sie einen Mitarbeiter des Jugendamtes hinzu. Die Überprüfung ergab, dass der Afghane mindestens 18 Jahre alt sein muss. Beamte der Bundespolizeiinspektion Selb hatten den Afghanen erstmals Ende April bei der unerlaubten Einreise aufgegriffen. Der Migrant wurde damals nach Tschechien zurückgeschoben, woraufhin gegen ihn eine Wiedereinreisesperre erlassen wurde. Anfang Mai war der Mann dann den Freilassinger Bundespolizisten bei Grenzkontrollen ins Netz gegangen, die ihm anschließend die Einreise verweigerten. Nun lieferten die Lindauer Bundespolizisten den unerlaubt Eingereisten am Mittwoch in die Abschiebehafteinrichtung am Flughafen München ein. Es ist beabsichtigt, den Afghanen nach Rumänien, als für sein Asylverfahren zuständigen Staat, zurückzuschieben. Rückfragen bitte an: Sabine Dittmann Bundespolizeiinspektion Kempten Eicher Straße 3 | 87435 Kempten Pressestelle Telefon: 0831 / 540 798-1010 E-Mail: bpoli.kempten.oea.controlling@polizei.bund.de Die Bundespolizeiinspektion Kempten schützt mit ihren Revieren Weilheim und Lindau auf 220 Grenzkilometern zwischen Bodensee und Ammergebirge die Schengen-Binnengrenze zu Österreich, um grenzüberschreitende Kriminalität und irreguläre Migration zu verhindern. Zudem sorgen die Bundespolizisten auf 560 Streckenkilometern und 90 Bahnhöfen für die Sicherheit des Bahnverkehrs und der Reisenden. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf die Landkreise Landsberg am Lech, Lindau, Ober-, Ost-, Unterallgäu und Weilheim-Schongau, sowie die kreisfreien Städte Kaufbeuren, Kempten und Memmingen. Weitere Informationen zur Bundespolizei erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder oben genannter Kontaktadresse.