Berauschter Autofahrer kracht in Leitplanke und wirft Kennzeichen weg: Festnahme nach Unfallflucht
Kassel/ L 3235:
Am gestrigen Sonntagabend kam ein Autofahrer auf der L 3235 zwischen Kassel-Wolfsanger und Fuldatal vermutlich aufgrund überhöhter Geschwindigkeit mit seinem Pkw von der Straße ab, krachte in die Leitplanke und richtete daran einen Schaden von 2.000 Euro an. Anschließend riss der Mann am Steuer das hintere Kennzeichen an dem Opel ab, warf es in den Straßengraben und flüchtete von der Unfallstelle. Aufgrund verschiedener Zeugenhinweise konnte die Polizei nur wenige Minuten später den mutmaßlichen Fahrer, einen erheblich unter Drogeneinfluss stehenden 22-Jährigen, in der Fuldatalstraße in Kassel festnehmen, wo er mit dem nicht mehr fahrbereiten Pkw liegengeblieben war. Nachdem ein Arzt bei ihm eine Blutprobe entnommen hatte, wurde der Mann aus Saarbrücken zur Behandlung in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen.
Wie die von mehreren Verkehrsteilnehmern gerufenen Streifen des Polizeireviers Nord berichten, ereignete sich der Unfall gegen 18:35 Uhr. Nach Schilderung der Zeugen war der Opel von Kassel kommend in Richtung Fuldatal unterwegs und im Verlauf einer leichten Linkskurve vor der ICE-Brücke in die Leitplanke rechtsseitig der Fahrbahn gekracht. Nachdem der Fahrer das Kennzeichen weggeworfen hatte, wendete er sein Fahrzeug und fuhr in Richtung Kassel davon, wurde hierbei aber von den Zeugen beobachtet. An der Unfallstelle hatte der Pkw neben mehreren Fahrzeugteilen auch Betriebsstoffe verloren, die von der Feuerwehr beseitigt werden mussten. Den demolierten Opel konnten die alarmierten Polizeibeamten kurze Zeit später nahe der Haltestelle "Wolfsanger" ausfindig machen und den 22-Jährigen, der bereits aus dem Fahrzeug ausgestiegen war und seine Flucht zu Fuß fortsetzen wollte, festnehmen. Die Ermittlungen, ob der Pkw möglicherweise zuvor gestohlen wurde, dauern noch an. Diesbezüglich leiteten die Polizisten gegen den 22-Jährigen neben den Strafanzeigen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Unfallflucht auch ein Verfahren wegen des Verdachts des Pkw-Diebstahls ein. Zu guter Letzt stellte sich heraus, dass der Tatverdächtige keinen Führerschein hat, weshalb er sich nun zudem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten muss.
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