Gefährdung des Straßenverkehrs durch alkoholisierte Autofahrerin – Wesseling

Die Polizei Rhein-Erft warnt Bürgerinnen und Bürger davor, sich alkoholisiert hinter das Steuer zu setzen. Eine Frau (61) hat am Samstagabend (15. Mai) gegen 21 Uhr mit ihrem weißen VW die Mauer eines Wohnhauses an der Konrad-Adenauer-Straße touchiert, als sie im alkoholisierten Zustand ihr Auto bewegte. Eine Zeugin (23) beobachteten die 61-Jährige, als sie schwankend zu ihrem Auto ging, das quer auf dem Bürgersteig geparkt war und dabei mit dem Heck die Mauer berührte. Die augenscheinlich Alkoholisierte stieg daraufhin in das Auto ein und fuhr ein paar Meter nach vorne. Danach stieg sie wieder aus. Die eintreffenden Polizeibeamten führten nach erfolgter Belehrung einen Atemalkoholvortest durch, der einen Wert von 1,68 Promille anzeigte. Die Frau saß dabei auf dem Bürgersteig und versuchte mehrfach vergeblich aufzustehen. Zur Blutprobenentnahme brachten die Beamten die 61-Jährige in eine Polizeiwache. Dort stellten sie den Führerschein der Frau sicher und entließen sie nach Hause. Eine Trunkenheitsfahrt ist kein Kavaliersdelikt! Der Gesetzgeber ahndet dieses verantwortungslose Verhalten, je nach Folge und Grad des Promillegehalts, mit Geldbußen oder Strafen sowie dem Entzug der Fahrerlaubnis. (sc) Rückfragen von Medienvertretern bitte an: Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 02233 52-3305 Fax: 02233 52-3309 Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de