Verstöße gegen Infektionsschutz am Pfingstwochenende im südlichen Oberbayern

24.05.2021, PP Oberbayern Süd Verstöße gegen Infektionsschutz am Pfingstwochenende im südlichen Oberbayern SÜDLICHES OBERBAYERN. Auch am Pfingstwochenende hatten die Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd wieder eine Vielzahl an Einsätzen im Zusammenhang mit den Infektionsschutzvorschriften zu bewältigen. Dabei mussten einige private Feiern beendet werden, die sich jedoch im kleineren Rahmen und entgegen der geltenden Hygienevorschriften zugetragen hatten. Außerdem ereigneten sich folgende drei Fälle. Reit im Winkl (Lkr. Traunstein) - Freitag / Samstag, 21./22.05.2021 Der Gastwirt einer Bar in Reit im Winkl musste durch eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Grassau angezeigt werden, da er nach Mitternacht noch ungefähr zehn Gäste in seinem Biergarten bewirtete. Nach den aktuell geltenden Infektionsschutzvorschriften hätte er um 22 Uhr schließen müsse. Der Wirt wurde angezeigt, die Gäste nachhause geschickt. Rosenheim - Samstag, 22.05.2021, 01:40 Uhr Nach einer Beschwerde über laut lärmende Jugendliche wurde ein Parkhaus in der Rosenheimer Lessingstraße überprüft. Insgesamt neun Personen im Alter von 20 bis 27 Jahren wurden bei der Parkhaus-Party mit lauter Musik und auch einem „Joint“ angetroffen. Die Hausstandsregel war selbstredend überschritten, genauso wie erforderliche Mindestabstände nicht eingehalten wurden. Alle Beteiligten wurden angezeigt und anschließend des Parkhauses verwiesen. Pfaffing (Lkr. Rosenheim) - Pfingstsonntag, 23.05.2021, 17:00 Uhr Ein anonymer Anrufer teilte der Polizeiinspektion Wasserburg mit, dass er in einem sozialen Netzwerk auf Hinweise bezüglich einer größeren Party im Gemeindebereich Pfaffing gestoßen sei. Bei der Überprüfung der mitgeteilten Örtlichkeit stieß die Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Wasserburg, auf insgesamt 26 Jugendliche und Heranwachsende, die sich zum „Pfingstschnapseln“ getroffen hatten. Die Party wurde aufgelöst. Der Sachverhalt und die Personalien der angetroffenen Personen werden dem Landratsamt Rosenheim zur weiteren Prüfung und der Entscheidung über die Bußgeldverfahren mitgeteilt.