Haft wegen Trunkenheit im Verkehr
Am Pfingstmontag kontrollierten Bundespolizisten auf Höhe der Bundesautobahnabfahrt Penkun einen in Richtung Berlin fahrenden polnischen PKW. Die im PKW befindlichen Personen wurden fahndungsmäßig überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass gegen den 35-jährigen polnischen Beifahrer ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hof wegen Trunkenheit im Verkehr bestand.
Er war bereits im Jahr 2020 zu einer Geldstrafe in Höhe von 825,- EUR sowie 78,50 EUR Kosten verurteilt worden. Bei Nichtzahlung der Geldstrafe waren 55 Tage Haft zu vollstrecken. Es erfolgte die Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt Stralsund.
Während der gesamten Kontrollmaßnahme fiel den Beamten starker Alkoholgeruch bei dem Mann auf. Ein durchgeführter Atemalkoholtest um 08:45 Uhr ergab einen Wert von 2,64 Promille.
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