BPOL NRW: Rauchen mit Folgen
Im Rheydter Hauptbahnhof wurde am Dienstagnachmittag (25. Mai), um 16.10 Uhr, ein Mann (44) rauchenderweise am Treppenabgang von Gleis 3 durch die Bundespolizei angetroffen. Eine Überprüfung deckte vier Fahndungsausschreibungen auf. Der 44-Jährige wurde festgenommen.
Zunächst sollten die Personalien des 44-jährigen Deutschen aufgrund der Ordnungswidrigkeit überprüft werden. Dabei stellte sich heraus, dass gegen den Mann zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Aachen vorlagen. In beiden Fällen hatte er nun wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge eine Freiheitsstrafe von einem Jahr sowie eine Restfreiheitsstrafe von 168 Tagen zu verbüßen.
Zudem hatte das Amtsgericht Düsseldorf einen Untersuchungshaftbefehl erlassen, weil er zu einer Hauptverhandlung nicht erschienen ist. Hierbei wurde der 44-Jährige wegen eines begangenen Diebstahls und des Besitzes von Betäubungsmitteln angeklagt.
Bei dem vierten Fahndungstreffer handelte es sich um eine Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Bochum.
Der Mann wurde durch die Bundespolizisten festgenommen und in das Polizeigewahrsam des Polizeipräsidiums Düsseldorf übergeben. Am darauffolgenden Tag erfolgt eine Richtervorführung.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Düsseldorf
Dajana Burmann
Telefon: +49 (0) 211 179276-150
Mobil: +49 (0) 173 56 78 643
E-Mail: presse.d@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
www.bundespolizei.de
Bismarckstraße 108
40210 Düsseldorf
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.