„Projekt Korrekt“ – Polizei führt Schwerpunkteinsatz zur Senkung der Verkehrsunfälle mit Radfahrenden und zu Fuß Gehenden durch – Ratingen / Hilden / Langenfeld / Monheim am Rhein – 2105122

Ein weiterer Medieninhalt Am Mittwoch, 26. Mai 2021, führte die Kreispolizeibehörde Mettmann erneut einen gezielten Schwerpunkteinsatz für die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrerin im öffentlichen Straßenverkehr durch. Hierzu wurden die Einsatzkräfte aus der Kreispolizeibehörde Mettmann von Kolleginnen und Kollegen aus der Bereitschaftspolizei Köln tatkräftig unterstützt, so dass die insgesamt circa 60 Polizistinnen und Polizisten insbesondere in den Städten Ratingen, Hilden, Langenfeld und Monheim in der Zeit von 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr tätig werden konnten. Die Kontrollen dienten dazu, gezielt das Verhalten der Zielgruppen im Straßenverkehr zu kontrollieren und Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung zu ahnden. Die Einsatzkräfte fokussierten sich bei den Maßnahmen aber auch auf die Kraftfahrzeugführer und -führerinnen, die mit ihrem Fehlverhalten die als schwächer bekannten Verkehrsteilnehmer behinderten oder sogar gefährdeten. Neben den repressiven Kontrollmaßnahmen in den Städten wurde die Aktion parallel von einer viel beachteten Präventionsmaßnahme begleitet. An einem zusätzlich eingerichteten Informationsstand an der Kapellenstraße in Monheim am Rhein verteilten unsere Kolleginnen und Kollegen der Verkehrssicherheitsberatung, unter Beachtung der aktuellen Corona-Richtlinien, in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr umfängliches Informationsmaterial zur besseren Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern und konnten in zahlreichen persönlichen Gesprächen gezielt beraten und informieren. Bei den am heutigen Aktionstag durchgeführten Kontrollen konnten die Beamtinnen und Beamten insgesamt 129 Verstöße von Fahrradfahrern, Fußgängern und Fahrzeugführern feststellen. Hiervon wurden 49 Maßnahmen gegen Radfahrer beziehungsweise zu Fuß Gehende und 78 Maßnahmen gegen Fahrzeugführer getroffen. In Hilden wurde in drei Fällen Strafanzeigen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gefertigt, in einem Fall führte der Fahrzeugführer zudem sein Fahrzeug unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Dem Fahrzeugführer wurde eine Blutprobe entnommen und ihm wurde bis auf weiteres die Weiterfahrt untersagt. Insgesamt fertigten die Beamten 27 Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen und nahmen in 97 Fällen vor Ort ein Verwarngeld. Auf die einzelnen Städte verteilten sich die vorgenannten Maßnahmen wie folgt: Ratingen: 9 Ordnungswidrigkeitenanzeigen, bei Fahrzeugführern, 8 Verwarngelder bei Fahrzeugführern und 16 Verwarngelder wegen Fuß- / Radverstößen. Hilden: 3 Strafanzeigen und 12 Ordnungswidrigkeitenanzeigen sowie 12 Verwarngelder bei Fahrzeugführern, 17 Verwarngelder wegen Fuß- / Radverstößen Langenfeld / Monheim: 6 Ordnungwidrigkeitenanzeigen und 28 Verwarngelder bei Fahrzeugführern, 16 Verwarngelder wegen Fuß- / Radverstößen Die meisten Verwarngelder bei den Fuß- / Radverstößen wurden wegen der vorschriftswidrigen Nutzung des Gehweges sowie wegen des Befahrens des Radweges in unzulässiger Richtung erhoben. Das im Jahr 2012 initiierte "Projekt Korrekt" dient der Bekämpfung von Verkehrsunfällen mit Fußgängern und Radfahrern. Da diese Verkehrsteilnehmer nicht mit einer sie schützenden Karosserie am Verkehr teilnehmen, haben sie ein erhöhtes Risiko, bei einem Zusammenstoß schwer verletzt zu werden. Der Aktionstag soll nachhaltig auf das Verhalten der Verkehrsteilnehmer in den teilnehmenden Kommunen einwirken. Konsequentes Einschreiten bei Verkehrsverstößen führt zu regelgerechterem Verhalten aller Verkehrsteilnehmer. Fehlverhalten gegenüber "schwachen Verkehrsteilnehmern" stehen im Fokus dieser Verkehrskontrollen, aber auch diese gefährdeten Personen selber bedürfen der besonderen Aufsicht und Überwachung, denn: "Fußgänger und Radfahrer besitzen keine Knautschzone!" ... und gerade sie selber unterschätzen häufig die Gefahren im Straßenverkehr, welche immer wieder auch durch eigenes Fehlverhalten entstehen. Erkannte Ursachen von Radfahrunfällen sind z.B. das Benutzen der falschen / verbotenen Fahrbahn, das Nichtbeachten des Rechtsfahrgebotes sowie unvorsichtiges Ein- und Anfahren in den Verkehrsraum. Fußgänger hingegen überschreiten oft Fahrbahnen, ohne überhaupt auf den Verkehr zu achten oder überqueren solche bei dichtem Verkehr an anderer Stelle, als sinnvoll und / oder vorgegeben (Fußgängerampel, Überweg). Zur kreisweiten Bekämpfung der Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Fußgängern und Radfahrern werden vom Verkehrsdienst und vom Wachdienst der Kreispolizei fortlaufend Kontrollen von nicht motorisierten und motorisierten Verkehrsteilnehmern durchgeführt. In der Zeit von März bis November führt die Polizei zusätzlich drei Schwerpunkteinsätze mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei in den oben genannten Kommunen durch. Parallel zu diesen verstärkten Verkehrskontrollen informiert die Polizei im Rahmen ihrer Schwerpunkteinsätze mit einem Infomobil über verkehrssicheres Verhalten von Fußgängern und Radfahrern. Bei diesen Beratungen stehen insbesondere die Verkehrssicherheit von Fahrrädern sowie der Gebrauch reflektierender Materialien für Fußgänger und Radfahrer im Vordergrund. Die polizeilichen Präventionsstände werden dabei, nach Möglichkeit, auch immer wieder gerne von den Sicherheitspartnern/-innen des Aktionsbündnisses Seniorensicherheit begleitet. Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an: Kreispolizeibehörde Mettmann - Polizeipressestelle - Adalbert-Bach-Platz 1 40822 Mettmann Telefon: 02104 / 982-1010 Telefax: 02104 / 982-1028 E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de Homepage: https://mettmann.polizei.nrw/ Facebook: http://www.facebook.com/Polizei.NRW.ME Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_me