BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt U-Haftbefehl wegen Rauschgiftbeschaffungsfahrten
Am gestrigen Montag stellte die Bundespolizei bei der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrolle der Flüge zwei Personen fest, die zur Fahndung ausgeschrieben waren.
Die Amtsgericht Ulm hatte gegen einen 33-Jährigen Untersuchungshaft angeordnet, da der niederländische Staatsangehörige dringend verdächtig ist im Jahr 2018 gemeinsam mit zwei weiteren Personen Betäubungsmittel in den Niederlanden erworben zu haben. Anschließend soll der Beschuldigte das zuvor erworbene Kokain in das Bundesgebiet eingeführt haben, um es dort gemeinsam gewinnbringend zu veräußern. Der junge Mann aus Enschede soll hierbei als Hintermann in mehreren Fällen fungiert haben.
Aufgrund bestehender Fluchtgefahr wird der Gesuchte nach seiner Festnahme heute im Laufe des Tages bei dem zuständigen Haftrichter vorgeführt.
Des Weiteren wurde bei der Einreisekontrolle eines Fluges aus Belgrad eine 51-Jährige vorstellig, welche durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe zur Festnahme ausgeschrieben war. Die ungarische Staatsangehörige wurde bereits im Juli 2018 rechtskräftig wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu einer Geldstrafe in Höhe von 25 Tagessätzen à 15,- Euro verurteilt.
Die Frau hatte bisher nur einen kleinen Teil der Geldstrafe beglichen, weshalb nun die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet wurde. Dank ihrer Begleitperson konnte die Frau die Ersatzfreiheitsstrafe von 22 Tagen umgehen, indem sie die Zahlung der Geldstrafe sowie die Kosten des Verfahrens in einer Gesamthöhe von 403,50 Euro bei der Bundespolizei beglich. Anschließend konnte die Person ihre Reise fortsetzen.
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