Bundespolizeidirektion München: Haft und Geldstrafe nach Verstoß gegen Einreiseverbot / Illegale Einreiseversuche ziehen Konsequenzen nach sich

Gleich mehrere Männer haben trotz verhängter Einreiseverbote versucht, nach Deutschland zu gelangen. Die Rosenheimer Bundespolizei hat die illegalen Einreiseversuche bei Grenzkontrollen nahe Kiefersfelden unterbunden. Für die Festgenommenen waren mit dem jeweiligen Reiseende zum Teil erhebliche Konsequenzen verbunden. So musste sich ein Pakistaner am Mittwoch (23. Juni) in Abschiebehaft begeben. Ein Georgier wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro verurteilt. Der pakistanische Staatsangehörige konnte bei der grenzpolizeilichen Kontrolle weder gültige Reisedokumente noch einen Fahrschein für die angetretene Zugfahrt in Richtung Rosenheim vorweisen. Mithilfe seiner Fingerabdrücke fanden die Beamten heraus, dass er bereits in der Vergangenheit wegen Leistungserschleichung sowie aufenthaltsrechtlicher Verstöße in Erscheinung getreten war. Da der Mann in Belgien offiziell registriert ist, wurde er Ende Mai dorthin abgeschoben. Damit einhergehend erhielt der heute 31-Jährige ein drei Jahre gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot. Dennoch trafen die Rosenheimer Bundespolizisten nun erneut auf den Abgeschobenen. Aufgrund seiner Wiedereinreise in die Bundesrepublik muss der in Belgien anerkannte Flüchtling jetzt hinter Gittern auf die Rückkehr ins Nachbarland warten. In einem Eurocity aus Italien kontrollierten die Bundespolizisten zwischen Kufstein und Rosenheim einen Georgier, der sich lediglich mit einer polnischen Aufenthaltserlaubnis ausweisen konnte. Ein Zugticket oder einen Reisepass hatte er nicht dabei. Bei genauerer Überprüfung der Personalien stellten die Beamten fest, dass der 34-Jährige mehrfach polizeilich gesucht wird. Nach einer Verurteilung wegen Diebstahls hatte er einen Teil seiner Strafe verbüßt und war abgeschoben worden. Zudem war dem Mann das Recht auf Einreise und Aufenthalt für die Bundesrepublik bis 2024 entzogen worden. Nachdem der georgische Staatsangehörige trotzdem versucht hatte, wieder nach Deutschland zu gelangen, wurde seine zweimonatige Restfreiheitsstrafe fällig. Außerdem führten ihn die Bundespolizisten auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen seines illegalen Einreiseversuchs beim Amtsgericht Rosenheim vor. Im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens wurde er zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 3.600 Euro verurteilt. Anschließend musste er in der Justizvollzugsanstalt Traunstein seine ausstehende Haft antreten. Ein Rumäne, der auf der A93 nahe Kiefersfelden gestoppt wurde, verfügte zwar über gültige Reisedokumente, aber nicht über eine Einreiseerlaubnis für die Bundesrepublik. Im Gegenteil: Im Anschluss an einen Gefängnisaufenthalt in Deutschland war dem 31-Jährigen von der Münchner Ausländerbehörde die Freizügigkeit und damit das Recht auf Einreise und Aufenthalt für die Bundesrepublik Deutschland entzogen worden. Die Bundespolizei zeigte ihn an und verweigerte ihm die Einreise. Er wurde der österreichischen Polizei überstellt. Für die Kosten der Zurückweisung in Höhe von 150 Euro musste er selbst aufkommen. Rückfragen bitte an: Yvonne Oppermann Bundespolizeiinspektion Rosenheim Burgfriedstraße 34 - 83024 Rosenheim Telefon: 08031 80 26 2201 E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de Die Bundespolizeiinspektion Rosenheim liegt an der Schnittstelle zweier Hauptschleuserrouten, der Balkan- und der Brennerroute. Sie geht zwischen Chiemsee und Zugspitze besonders gegen die Schleusungskriminalität vor. Im etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen Grenzgebiets wirkt sie zudem der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von Bahnreisenden oder Bahnanlagen. Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der rund 450 Inspektionsangehörigen erstreckt sich auf die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Weitere Informationen erhalten Sie über oben genannte Kontaktadresse, unter www.twitter.com/bpol_by oder www.bundespolizei.de.