Fahndungstreffer am ehemaligen Grenzübergang Ahlbeck
Am gestrigen Nachmittag kontrollierten Bundespolizisten auf Höhe des ehemaligen Grenzüberganges in Ahlbeck/ Insel Usedom einen 33- jährigen polnischen Staatsangehörigen, welcher mit seinem PKW in Richtung Swinemünde unterwegs war.
Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Stralsund zur Strafvollstreckung/ Vermögensabschöpfung aufgrund Diebstahl in Höhe von 700,-EUR.
Hintergrund: Seit dem 01.07.2017 gilt ein neues Vermögensabschöpfungsrecht.
Danach wird gegen den Verurteilten, der Vermögenswerte durch oder für die Tat erlangt hat, grundsätzlich die Zahlung eines Geldbetrages in Höhe des Erlangten angeordnet, wenn der erlangte Gegenstand nicht im Original eingezogen werden kann.
Der in diesem Fall betroffene Mann ist einschlägig bekannt. In den letzten Jahren trat er in Mecklenburg- Vorpommern in insgesamt 28 Fällen polizeilich in Erscheinung. Nachgewiesen werden konnten dabei u.a. Schwerer Bandendiebstahl, Bandendiebstahl und Besonders schwerer Diebstahl.
Nach Zahlung der geforderten Geldsumme reiste er nach Polen aus.
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