Bundespolizeidirektion München: Einreiseversuch trotz Einreiseverbots – Polizeibekannter Somalier muss in Untersuchungshaft
Die Rosenheimer Bundespolizei hat am Donnerstag (1. Juli) einen somalischen Staatsangehörigen in Untersuchungshaft gebracht. Trotz eines fünfjährigen Einreiseverbots hatte der polizeibekannte Afrikaner versucht, über die deutsch-österreichische Grenze wieder ins Land zu gelangen. Am Bahnhof Kiefersfelden wurde er festgenommen.
Der somalische Staatsangehörige konnte bei der grenzpolizeilichen Kontrolle in einem Regionalzug aus Österreich weder gültige Reisepapiere noch einen Fahrschein für die angetretene Zugfahrt in Richtung Rosenheim vorweisen. Lediglich ein mitgeführtes Dokument einer baden-württembergischen Behörde ermöglichte den Bundespolizisten Rückschlüsse auf seine Personalien. Mithilfe dieser Daten fanden die Beamten heraus, dass er innerhalb weniger Monate unter anderem wegen schweren Raubes, gefährlicher Körperverletzung sowie Waffen- und Betäubungsmitteldelikten polizeilich in Erscheinung getreten war. Zudem stellten sie fest, dass der 26-Jährige wegen Einbruchsdiebstahls in München bereits eine Freiheitsstrafe verbüßt hatte. Erst im Mai dieses Jahres wurde er in die Niederlande, wo er bisher offiziell registriert gewesen ist, abgeschoben und ein bis 2026 gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot erlassen.
Dennoch trafen die Bundespolizisten nun erneut auf den Abgeschobenen. Wegen seines illegalen Einreiseversuchs führten sie den Mann beim Amtsgericht Rosenheim vor. Auf richterliche Anordnung hin musste der Afrikaner die Untersuchungshaft antreten. Er wurde ins Gefängnis nach Traunstein gebracht.
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