BPOL NRW: Zwei Untersuchungshaftbefehle vollstreckt und sechseinhalb Jahre in die JVA – Erfolgreiche Fahndung durch Bundespolizei zum Ferienstart

Am vergangen Freitagnachmittag stellte die Bundespolizei bei einer stichprobenartigen Kontrolle eines Fluges nach Zürich/ Schweiz einen Deutschen fest, der zur Fahndung ausgeschrieben war. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte gegen den 50-jährigen Mann, mit Wohnsitz in Großbritannien, im Mai 2021 Untersuchungshaft wegen mehrfachen Betruges angeordnet. In den Jahren 2009, 2015 und 2016 gründete dieser drei Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit Sitz in Düsseldorf, Frankfurt am Main und Hannover, welche unter anderem für die Vermittlung von Hotelzimmern zuständig waren. Obwohl die Gesellschaften nach einer gewissen Zeit nicht mehr in der Lage waren, ihre fälligen Verbindlichkeiten zu erfüllen, habe der Angeschuldigte wissentlich weiterhin neue Verträge über die Vermittlung von Hotelzimmern abschließen und die hieraus resultierenden Vergütungen vereinnahmen lassen. Durch dieses Handeln sei ein Schaden eines höheren sechsstelligen Betrages entstanden. Aufgrund von Wiederholungsgefahr wurde der Mann zur Fahndung ausgeschrieben. Ebenfalls im Mai 2021 ordnete die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Untersuchungshaft wegen Subventionsbetrugs gegen den Mann an. Ihm wird vorgeworfen, zwischen März und April 2020 eine fünfstellige Summe aus dem Corona-Hilfsprogramm des Landes Hessen zu Unrecht vereinnahmt zu haben. Da er im Vorfeld bereits aus dem Corona-Hilfsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen eine vierstellige Summe beantragt und dies den hessischen Behörden bei Antragstellung verschwiegen haben soll. Zumal solle er während der Antragsstellung mehrfach falsche Angaben gemacht haben. Der gesuchte Mann wurde aufgrund von Fluchtgefahr zur Fahndung ausgeschrieben. Im Laufe des Tages wurde der Angeschuldigte beim zuständigen Haftrichter vorgeführt. Am selben Nachmittag stellte die Bundespolizei bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul/ Türkei einen türkischen Staatsangehörigen fest, der zur Fahndung ausgeschrieben war. Im März 2021 erließ die Staatsanwaltschaft Essen einen Haftbefehl zur Strafvollstreckung gegen den in Herne wohnhaften Mann. Laut diesem wurde der 28-Jährige, mit Urteil des Landgerichts Essen, im Juni 2020 wegen des Tatvorwurfs der Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Da sich der Verurteilte der Strafvollstreckung entzogen hatte, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben. Die Person wurde durch die Bundespolizei in die Justizvollzugsanstalt verbracht. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf Anne Rohde Telefon: 0211 9518 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW www.bundespolizei.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.