58jährige Frau tot in Baggersee aufgefunden

08.07.2021, PP Schwaben Süd/West 58jährige Frau tot in Baggersee aufgefunden LACHEN – HETZLINSHOFEN . Am Dienstag, 06.07.2021 gegen 16.00 Uhr stellte ein Schwimmer im Hetzlinshofer Weiher auf dem Grund des Baggersees eine leblose Person fest. Im glasklaren Wasser konnte er die pinkfarbenen Badeschuhe einer Person erkennen. Mit Hilfe anderer Badegäste konnte die Frau geborgen und ans Ufer des Sees gebracht werden. Es wurden sofort Reanimationsmaßnahmen durchgeführt und der Notruf abgesetzt. Kurze Zeit später konnte ein Notarzt, trotz des beherzten Eingreifens der Ersthelfer, nur noch den Tod der 58-Jährigen Frau feststellen. Die ersten Ermittlungen am Unfallort wurden durch eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Memmingen und die weiteren Todesfallermittlungen durch den Kriminaldauerdienst Memmingen (KDD) übernommen. Den Ermittlungen zufolge, begab sich die Frau gegen Mittag alleine mit ihrem Fahrrad zum Baggersee. Dort konsumierte sie offensichtlich auch Alkohol. Das Wetter war zu diesem Zeitpunkt sonnig, bei einer Temperatur von ca. 29° C. Nachdem ein Fremdverschulden oder eine Fremdbeteiligung ausgeschlossen werden konnte, zeigte sich, dass die Frau beim Schwimmen offensichtlich einen Herzinfarkt oder einen Kreislaufzusammenbruch erlitt und unter ging. Nachdem dies niemand beobachtet hatte, blieb dies zunächst unbemerkt. Erst ein anderer Schwimmer wurde durch die, von der Frau getragenen pinken Badeschuhe auf sie aufmerksam. Wie lange die Frau hier schon unter Wasser war, ließ sich nicht mehr genau klären. Die Polizei möchte in diesem Zusammenhang allgemeine Ratschläge zum Schwimmen geben: • Unmittelbar vor dem Schwimmen sollten Schwimmer keinen Alkohol trinken. Zum einen führt das oft zur Selbstüberschätzung, zum anderen kann die Leistungsfähigkeit stark abnehmen. • Man sollte nicht mit vollem Magen Schwimmen gehen! Beim Schlucken von Wasser kann dies zur Übelkeit und zum Erbrechen führen. Bei vollem Magen kommt es im Rahmen der Verdauung nach dem Essen zu einer Verschiebung der Durchblutung zu Gunsten des Magen-Darm-Kanals. Andere Körperteile werden dann weniger durchblutet. • Mit leerem Magen sollte man aber auch nicht schwimmen gehen, weil dann eine Unterzuckerung drohe. • Bevor man ins Wasser geht, sollte man sich abkühlen. • Nie in unbekannte Gewässer springen! Schwimmer sollten sich die Badestelle genau ansehen und klären, wie tief das Wasser ist und ob es möglicherweise gefährliche Strömungen gibt. (KPI Memmingen – Kriminaldauerdienst)