E-Scooter-Fahrer nach Unfall schwerverletzt

Der 23-Jährige missachtete die Vorfahrt einer 30-jährigen Fahrerin und stieß mit ihrem Automobil zusammen. Die Polizei Rhein-Erft weist auf den Opferschutz nach Verkehrsunfällen hin. Die Autofahrerin (30) folgte am Donnerstagmorgen (8. Juli) gegen 7 Uhr einem vorausfahrenden weißen LKW in den Kreisverkehrsplatz an der Landesstraße (L) 122 vom Autobahnkreuz kommend in Richtung Sindorf. Wegen des hohen Verkehrsaufkommens fuhren die motorisierten Fahrzeuge sehr langsam. Unmittelbar vor den Kreisverkehrein-/ausfahrten befinden sich Überwege für Fußgänger und Radfahrer. Diese sind mit den Verkehrszeichen 205 beschildert sowie mit Markierungen ausgestattet. Diese Verkehrsregelungen geben an, dass Radfahrende und andere Fahrzeugführende dem fließenden Verkehr Vorfahrt zu gewähren haben und warten müssen. Ein von links herannahender E-Scooter-Fahrer (23) überquerte die Straße ungeachtet der Regelungen und der Verkehrslage und kollidierte mit dem Wagen der 30-Jährigen. Dabei stürzte der 23-Jährige und zog sich schwere Gesichtsverletzungen zu, die nach notärztlicher Erstversorgung in einer Uniklinik weiterbehandelt werden mussten. Am Wagen entstanden leichte Sachschäden. Auf Befragen gab der 23-Jährige an, dass ihm die Verkehrsregelung vor Ort nicht bewusst war. Polizeilicher Opferschutz nach Verkehrsunfällen Verkehrsunfälle ereignen sich binnen weniger Sekunden und können das ganze Leben verändern. Die Verkehrsunfallopferschützer der Polizei Rhein-Erft nehmen sich nach schweren Verkehrsunfällen der Opfer an. Ein Verkehrsunfall kann bei Unfallbeteiligten, Zeugen, Ersthelfen und / oder Angehörigen eine psychische Belastungsstörung zur Folge haben. Das Gefühl der Hilflosigkeit, Schlafstörungen und / oder die immer wiederkehrenden Bilder des Unfalls, sind Beispiele typischer Belastungsreaktionen. Diese Symptome können sehr bald, aber auch zeitlich verzögert auftreten und es sind normale Reaktionen auf ein unnormales Ereignis. Opferschutz ist fester Bestandsteil der polizeilichen Arbeit Die Opferschützer unterstützen sie gerne und vermitteln Ihnen bei Bedarf Hilfsangebote. Melden Sie sich bitte bei uns, wenn sie Hilfe benötigen. Unsere Erreichbarkeiten entnehmen Sie der Internetseite Opferschutz der Polizei Rhein-Erft-Kreis unter: https://rhein-erft-kreis.polizei.nrw/artikel/opferschutz-nach-verkehrsunfaellen-1 (bm) Rückfragen von Medienvertretern bitte an: Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 02233 52-3305 Fax: 02233 52-3309 Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de