„Aktionswoche Zug“ der Bundespolizeidirektion Hannover beendet – zahlreiche Verstöße bei Mund-Nasen-Bedeckungen festgestellt
Vom 12. - 15. Juli 2021 führte die Bundespolizeidirektion Hannover die "Aktionswoche Zug" jeweils im Zeitraum 14:00 - 22:00 Uhr durch.
Durch den Einsatz von sogenannten Zugstreifen auf den Nahverkehrsstrecken Bremen - Osnabrück, Hannover - Bremen, Hamburg - Uelzen, Hamburg - Stade und Braunschweig - Löhne, wurde die unternehmerische Sicherheitsvorsorge der verschiedenen Eisenbahnverkehrsunternehmen flankierend unterstützt.
Der Einsatz basierte auf eigener Lagebeurteilung unter Einbeziehung identifizierter Schwerpunkte durch die Eisenbahnverkehrsbetriebe.
Ziel dieser Maßnahme war es, Straftaten durch Präsenz zu verhindern sowie ein Bild über das Verhalten nach dem Infektionsschutzgesetz zu erhalten.
Insgesamt wurden täglich fünf Streifen der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit eingesetzt. Im Ergebnis mussten diese Kräfte rund -70- Identitätsfeststellungen durchführen und leiteten zudem -18- Ermittlungsverfahren u.a. wegen Erschleichens von Leistungen, Betrug und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein.
Bei einer Personenkontrolle am Dienstag auf der Strecke Hannover - Braunschweig stellte sich bei einer Identitätsfeststellung auch ein Fahndungstreffer heraus. Der 34-jährige Deutsche war vom Amtsgericht Dresden wegen Sachbeschädigung ausgeschrieben, da er keine ladungsfähige Adresse hatte. Nach Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten (postalische Erreichbarkeit) konnte die Person ihre Reise fortsetzen.
Die Masse der Maßnahmen durch die Polizeibeamten waren jedoch die Hinweise auf die erforderliche Mund-Nasen-Bedeckung in den Zügen. Insgesamt mussten rund -120- Personen zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung in den Zügen angesprochen und ermahnt werden.
Trotz fallender Inzidenzwerte und zahlreicher Lockerungen in den vergangenen Wochen gilt in den Bahnhöfen und Zügen noch immer die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Neben dem Schutz der eigenen Gesundheit sollen dadurch auch andere Menschen geschützt und auch steigende Inzidenz-Zahlen entgegengewirkt werden.
Eine offensichtlich negative Tendenz zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist auch an manchen Bahnhöfen zu verzeichnen. So wurden beispielhaft in einer Nacht (2./3. Juli) allein -357- Verstöße gegen die Maskenpflicht im Hauptbahnhof Hannover festgestellt.
(https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70388/4960409)
Im selben Bahnhof in der Nacht vom 10. auf den 11. Juli 2021 waren dies insgesamt -137- Verstöße.
(https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70388/4965301)
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass für die Durchsetzung der Covid-19-Eindämmungsverordnungen der Länder die zuständigen Gesundheitsämter weiterhin durch die Bundespolizei im Rahmen der eigenen Aufgabenwahrnehmung unterstützt und Verstöße zur Anzeige bei der zuständigen Gesundheitsbehörde gebracht werden.
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