Marl: E-Scooterfahrer schwer verletzt
Mit schweren Verletzungen musste ein 21-jähriger E-Scooterfahrer aus Marl in ein Krankenhaus transportiert werden. Zeitweise bestand Lebensgefahr. Der Mann war am frühen Montagmorgen, gegen 02:00 Uhr, auf der Römerstraße gegen ein geparktes Auto gefahren. Vor Ort ergaben sich Hinweise auf den Konsum von Alkohol. Es wurde eine Blutprobe entnommen. Außerdem erwartet den 21-Jährigen eine Strafanzeige. Der Sachschaden wird auf 1.200 Euro geschätzt.
Hinweis der Polizei: Bei der Fahrt auf einem E-Scooter gelten die gleichen Grenzen für den Konsum von Alkohol, wie für Autofahrer. Ab 0,5 Promille Alkohol im Blut handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit (500 EUR Geldbuße, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot). In Kombination mit einem Unfall reichen bereits 0,3 Promille aus, um einen Straftatbestand zu erfüllen. Ab 1,1 Promille muss immer mit einer Strafanzeige gerechnet werden, auch ohne Unfall (Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe). Analog zum Auto gilt auch beim E-Scooterfahren für Führerscheinneulinge das absolute Alkoholverbot.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Recklinghausen
Andreas Lesch
Telefon: 02361 55 1031
E-Mail: pressestelle.recklinghausen@polizei.nrw.de
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