Zunahme von Verstößen bei der Nutzung von E-Scootern
Zunahme von Verstößen bei der Nutzung von E-Scootern
Wolfsburg
30.07.2021
In letzter Zeit werden vermehrt Verstöße im Zusammenhang mit dem Fahren von E-Scootern durch die Polizei festgestellt. Die Bannbreite erstreckt sich von dem Gebrauch nicht zugelassener und versicherter E-Roller, dem Nutzen durch zwei Personen sowie dem Fahren unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss.
Erst vor wenigen Tagen sind drei Fahrer kontrolliert worden, von denen ein 29-jähriger Drogen konsumiert hatte. Die beiden anderen hatten vor Fahrtantritt Alkohol getrunken; der höchste Wert lag bei 1,66 Promille.
In den vergangenen Monaten ist eine Zunahme der Fahrten unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss zu erkennen. Der Sachbearbeiter Einsatz und Verkehr der Polizeiinspektion Wolfsburg-Helmstedt mahnt: "Das Fahren von E-Scootern unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol stellt kein Kavaliersdelikt dar. Es handelt sich genauso wie PKW um Kraftfahrzeuge. Je nach Höhe des Alkoholwertes bzw. entsprechenden Ausfallerscheinungen oder gar Gefährdungen Dritter, sind Ordnungswidrigkeiten- oder Strafanzeigen die Folge."
Es müssen weiterhin folgende Regeln beachten werden
-Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren, ein Führerschein ist nicht
erforderlich -Es besteht Versicherungs- und somit auch
Kennzeichnungspflicht, da es sich um Elektrokleinstfahrzeuge handelt
-Benutzung der E-Scooter ist nur durch eine Person; es dürfen keine
Gegenstände transportiert werden -Grundsätzlich sind Radwege zu
nutzen; auf Gehwegen darf nicht gefahren werden -Keine Handygebrauch
während der Nutzung -Die Promillegrenzen gelten wie bei anderen
Kraftfahrzeugen; für unter 21-jährige oder Führerschein-Neulinge gilt
ebenso eine Null-Promille-GrenzeRückfragen bitte an:
Polizei WolfsburgMelanie aus dem BruchTelefon: 05361-4646104E-Mail: melanie-aus-dem.bruch@polizei.niedersachsen.de