Alkoholisierter Fahrradfahrer bei Unfall verletzt
Samstagnacht (31.07.), gegen 23:40 Uhr, war ein 64-jähriger Düsseldorfer mit seinem Rad auf der Langster Straße in Richtung Düsseldorf unterwegs und kam offenbar zu Fall. Anwohner riefen die Polizei. Rettungskräfte brachten den verletzten 64-Jährigen in ein Krankenhaus.
Polizisten stellten beim Fahrradfahrer Alkoholgeruch fest. Der Düsseldorfer musste sich im Krankenhaus einer Blutprobe unterziehen.
Weitere Zeugen die den Vorfall beobachtet haben, werden gebeten, sich beim Verkehrskommissariat Kaarst (Rufnummer 02131 300-0) zu melden.
Die alkoholisierte Teilnahme am Straßenverkehr ist auch für Radfahrer kein Kavaliersdelikt! Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Fahrerlaubnis einem Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille und mehr entzogen werden kann. Eine Geldstrafe, sowie die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) können folgen.
Viele Verkehrsteilnehmer sind der Meinung, dass sie nahezu uneingeschränkt Alkohol trinken dürfen, wenn sie mit dem Fahrrad unterwegs sind, aber Achtung: Bereits ab einem Alkoholisierungsgrad von 0,3 Promille ist ein Strafverfahren fällig, wenn sogenannte Ausfallerscheinungen vorliegen, der Radfahrer zum Beispiel in Schlangenlinien fährt, stürzt oder einen Verkehrsunfall verursacht.
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