BPOL NRW: Fahndungserfolge der Bundespolizei; Haftbefehle in Gronau und Kleve vollstreckt
Gleich zwei Haftbefehle konnten Beamte der Bundespolizei am Montag, 2. August 2021, in Gronau und Kleve vollstrecken. Im ersten Fall reiste ein 30-jähriger Niederländer um 16:15 Uhr über die Bundesautobahn A 3 in das Bundesgebiet ein. Eine Streifenwagenbesatzung kontrollierte ihn anschließend am Rastplatz Hohe. Im Rahmen der Personalienüberprüfung in den polizeilichen Fahndungssystemen stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Mannheim den Reisenden mit einem Haftbefehl wegen Straßenverkehrsgefährdung suchte. Der Niederländer konnte die ihm drohende 66-tägige Haftstrafe abwenden indem er die fällige Geldstrafe in Höhe von 2000 EUR bezahlte.
Im zweiten Fall wurde ein 38-jährige Lette um 19:15 Uhr am Bahnhof Gronau angetroffen und kontrolliert. Hier lag eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Hamburg vor. Demnach hatte der Gesuchte wegen Diebstahl noch eine Geldstrafe in Höhe von 140 EUR zu entrichten oder Ersatzweise eine 20-tägige Haftstrafe zu verbüßen. Auch er bezahlte die Geldstrafe.
Beide Männer durften nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen weiterreisen.
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