Pressemeldungen für den Landkreis Unterallgäu & Memmingen vom 6. August 2021 | Nachtrag
06.08.2021, PP Schwaben Süd/West
Pressemeldungen für den Landkreis Unterallgäu & Memmingen vom 6. August 2021 | Nachtrag
Eine tagesaktuelle Meldung der Polizeiinspektion Memmingen mit Regionalbezug.
Medienkontakt:
Pressestelle beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, D-87439 Kempten (Allgäu),
Rufnummer (+49) 0831 9909-0 (-1012/ -1013).
Frau mit Haftbefehl gesucht
MEMMINGERBERG. Am gestrigen Donnerstag, den 05.08.2021, kontrollierten Beamte der Grenzpolizeigruppe der PI Memmingen am Allgäu Airport eine 36-Jährige, die zusammen mit ihrem 13-jährigen Sohn von Bulgarien nach Deutschland einreisen wollte. Bei der polizeilichen Überprüfung stellte sich aber heraus, dass gegen die Frau ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München besteht. Die Bulgarin muss eine Restfreiheitsstrafe in Höhe von 22 Tage verbüßen und wurde daher in die JVA Memmingen eingeliefert. Ihr minderjähriger Sohn wurde nach Rücksprache mit dem Jugendamt des Landratsamts Unterallgäu in eine Kinder- und Jugendeinrichtung verbracht. Dem Kind geht es den Umständen entsprechend gut.
(GPG Memmingen)
Fahndungserfolg der Grenzpolizei
MEMMINGERBERG. Am Donnerstag, den 5. August 2021, kontrollierten Beamte der Grenzpolizeigruppe der PI Memmingen einen 35-jährigen Mann am Allgäu. Er wollte per Flugzeug nach Tirana (Albanien) reisen, als bei der Ausreisekontrolle ein offener Haftbefehl einer deutschen Staatsanwaltschaft festgestellt wurde. Der Mann konnte die Haft durch Zahlung einer Sicherheit in Höhe von knapp 800 Euro abwenden und anschließend pünktlich sein Flugzeug erreichen.
(GPG Memmingen)
Einreiseverweigerungen
MEMMINGERBERG. Am Donnerstag, den 5. August 2021, wurden zwei Flugreisende durch Beamte der Grenzpolizeigruppe der PI Memmingen bei der Einreise nach Deutschland kontrolliert, die über keinen nachweisbaren Reisegrund verfügten. Ein 43-jährige Bosnier und ein 47-jähriger Ukrainer wollten unter Inanspruchnahme des Touristenprivilegs nach Deutschland kommen, tatsächlich stellte sich aber heraus, dass beide in Deutschland arbeiten wollten. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist aber bei Drittstaatsangehörigen erlaubnis- und visumspflichtig. Daher wurden beide Personen wieder in ihr Heimatland zurückgewiesen.
(GPG Memmingen)