Dinslaken – E-Scooter fahren, aber nur mit Regeln!

Am Donnerstag (05.08.) befuhr eine 35-jährige Dinslakenerin gegen 14.20 Uhr mit einem Elektroroller den Gehweg der Straße Am Neutor. Bei der Überprüfung des Fahrzeuges stellte sich heraus, dass an diesem das Versicherungskennzeichen des Jahres 2020 angebracht war. Ein gültiger Versicherungsschutz für das Jahr 2021 bestand nicht. Ihr wurde die Weiterfahrt untersagt, zusätzlich musste eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz geschrieben werden. Die Polizei nimmt das zum Anlass, auf die Voraussetzungen zum Fahren im öffentlichen Verkehrsraum mit den beliebten Elektrorollern hinzuweisen: Sie benötigen als Voraussetzung eine Betriebserlaubnis und eine Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus müssen am Fahrzeug eine gültige Versicherungsplakette, eine Fahrzeugidentifikationsnummer und ein Fabrikschild angebracht sein. Es dürfen nur Personen damit fahren, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Alkohol und Drogen sind auch bei diesen Kraftfahrzeugen natürlich tabu. Mit den Rollern darf nur auf Radwegen, Fahrradstraßen sowie Radfahrstreifen gefahren werden. Sind diese nicht vorhanden, muss auf der Fahrbahn gefahren werden. Die Nutzung auf Gehwegen ist verboten. Auch mit ausgeschaltetem Motor darf nicht auf Gehwegen gefahren werden. Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde WeselPressestelle Telefon: 0281 / 107-1050Fax: 0281 / 107-1055E-Mail: pressestelle.wesel@polizei.nrw.dehttps://wesel.polizei.nrw