Mofa-Alleinunfall unter Alkoholeinfluss mit Personenschaden – Mettmann / Wülfrath – 2108089
Am nächtlich frühen Dienstagmorgen des 17.08.2021, gegen 00.15 Uhr, befuhr ein 36-jähriger Mann aus Mettmann, mit einem schwarz- und silberfarbigen Mofa der Marke MBK, die außerörtliche Wülfrather Straße (L 403) in Mettmann, aus Richtung Wülfrath kommend, in Fahrtrichtung Lindenheide. Nur wenige Meter hinter der Stadtgrenze von Wülfrath verlor er ohne Fremdeinwirkung, in der Dunkelheit auf regennasser Fahrbahn, aus zunächst ungeklärter Ursache die Kontrolle über seinen Motorroller. Er stürzte auf den Asphalt des rechten Seitenstreifens und kam erst in einem Gebüsch am rechten Straßenrand zu liegen. Beim Sturz zog er sich schwere Verletzungen an einem Fuß zu. An seinem Motorroller entstand ein geschätzter Sachschaden in Höhe von mehreren hundert Euro. Aufmerksame Zeugen sahen den in der Dunkelheit beleuchtet auf dem Seitenstreifen liegenden Roller, leisteten sofort Erste Hilfe für den Gestürzten und verständigten über Notruf Rettungsdienst und Polizei.
Der Verletzte wurde mit einem Rettungswagen in ein Mettmanner Krankenhaus gebracht, wo der Patient zur stationären ärztlichen Behandlung verblieb.
Bei der polizeilichen Unfallaufnahme stellten die Einsatzkräfte deutlichen Alkoholgeruch in der Atemluft des gestürzten Mettmanners fest, der angab, im Lauf des Abends zuvor ein Bier getrunken zu haben. Wegen des dringenden Verdachts einer alkoholbedingten Fahruntauglichkeit, leitete die Mettmanner Polizei ein Strafverfahren gegen den 36-Jährigen ein. Zur Beweisführung im Verfahren wurde die ärztliche Entnahme von Blutproben angeordnet und im Krankenhaus durchgeführt. Bei der Kontrolle von Ausweisen und Papieren konnte der Beschuldigte die zum Führen eines Mofas erforderliche Prüfbescheinigung nicht vorweisen. Auch dieser Tatbestand wird in der polizeilichen Anzeige aufgeführt.
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