BPOL NRW: Drei Festnahmen an einem Tag – 367 Tage in die JVA und 700 Euro eingezogen
Am Mittwochmorgen (18.08.21) stellte die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Antalya/ Türkei einen Niederländer fest, der zur Fahndung ausgeschrieben war.
Gegen den 54-Jährigen hatte die Staatsanwaltschaft Stade bereits im März 2018 einen Haftbefehl wegen des unerlaubten Einführens von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erlassen. Da der Verurteilte, noch unter anderer Staatsangehörigkeit, im Februar 2018 abgeschoben wurde, verblieb eine Restfreiheitsstrafe von 367 Tagen. Ursprünglich belief sich die Gesamtfreiheitsstrafe auf drei Jahre.
Die Bundespolizisten eröffneten dem Beschuldigten den Haftbefehl und überstellten ihn in eine Justizvollzugsanstalt.
Zwei Stunden später wurde der Bundespolizei durch den Zoll, nach erfolgter zollrechtlicher Kontrolle, eine 27-jährige Rumänin übergeben, die zuvor aus Madrid/ Spanien eingereist war.
Die Staatsanwaltschaft Duisburg hatte gegen die Frau im Januar 2020 einen Haftbefehl wegen Beihilfe zum Diebstahl verfügt. Da sich die in Spanien lebende Frau der Strafvollstreckung entzogen hatte, wurde sie zur Festnahme ausgeschrieben. Die Person konnte die ihr auferlegte Geldstrafe in Höhe von 400 Euro bei der Bundespolizei bezahlen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen abwenden. Im Anschluss setzte sie ihre Reise fort.
Am Abend wurde ein 28-Jähriger zur grenzpolizeilichen Ausreise eines Fluges nach Bodrum/ Türkei vorstellig, dessen Ausreise fast scheiterte, da er zur Festnahme ausgeschrieben war.
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hatte im Juli diesen Jahres einen Haftbefehl wegen Beleidigung gegen den türkischen Staatsangehörigen erlassen. Die Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen konnte der in Osnabrück lebende Mann jedoch abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 300 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Im Anschluss konnte er, wie geplant, nach Bodrum fliegen.
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