Betrunkene Autofahrerin wurde gleich mehrfach straffällig – Velbert / Heiligenhaus – 2109109

Am Donnerstagabend des 19.08.2021, gegen 21.45 Uhr, meldeten aufmerksame Zeugen der Velberter Polizei die aktuelle, vermeintliche Trunkenheitsfahrt einer Opel-Fahrerin auf der Heiligenhauser Straße in Velbert-Mitte. Einsatzkräfte der Velberter Polizei, die nur wenige Augenblicke später vor Ort waren, konnten das genauer beschriebene Astra Cabriolet und dessen 40-jährige Fahrerin dort auch noch antreffen und überprüfen. Dabei bestätigte sich, dass die Frau aus Heiligenhaus ganz erheblich unter Alkoholeinfluss stand. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert knapp unter zwei Promille (0,98 mg/l). Daraufhin leitete die Velberter Polizei ein Strafverfahren gegen die Opel-Fahrerin ein. Zur Beweisführung im Strafverfahren wurde die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt. Zur Verhinderung weiterer Straftaten wurde der Fahrzeugschlüssel beschlagnahmt, genauso wie der Führerschein der Beschuldigten, der man parallel dazu jedes weitere Führen führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge ausdrücklich untersagte. Weil die 40-Jährige während der polizeilichen Maßnahmen aktiven Widerstand geleistet und dabei sogar nach den Einsatzkräften getreten hatte, wurde zudem ein Verfahren wegen Widerstandes gegen die Heiligenhauserin eingeleitet, bevor sie gegen 22.15 Uhr ihren Heimweg antreten durfte. Nur etwas mehr als 30 Minuten später wurde die Polizei von Zeugen darüber informiert, dass die Beschuldigte erneut mit ihrem Fahrzeug unterwegs sei. Die Frau hatte offenbar einen Zweitschlüssel am Wohnort besorgt und war mit einem Taxi zur Heiligenhauser Straße nach Velbert zurückgekehrt, um dort ihren Wagen abzuholen und damit wieder nach Heiligenhaus zu fahren. An der Wohnanschrift der Beschuldigten konnten sie und das Fahrzeug von der Polizei dann auch tatsächlich angetroffen werden. Entgegen der eindeutigen Zeugenaussagen und behauptete die Beschuldigte wenig glaubhaft, dass jemand anderes den Wagen nach Heiligenhaus gefahren habe. Die Polizei leitete ein weiteres Strafverfahren, wegen einer Trunkenheitsfahrt ohne Führerscheinbesitz, sowie entsprechende Ermittlungen dazu gegen die 40-jährige Frau aus Heiligenhaus ein. Auf die Entnahme einer weiteren Blutprobe wurde wegen der nur kurzen zeitlichen Differenz zur ersten Maßnahme dieser Art verzichtet. Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an: Kreispolizeibehörde Mettmann- Polizeipressestelle -Adalbert-Bach-Platz 140822 MettmannTelefon: 02104 / 982-1010Telefax: 02104 / 982-1028E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.deHomepage: https://mettmann.polizei.nrw/Facebook: http://www.facebook.com/Polizei.NRW.ME Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_me