Pressegesamtmeldung Polizeikommissariat Alfeld vom Wochenende 20.- 22.08.2021 (neu)

E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen Alfeld - Am 20.08.2021, um 17:00 Uhr, wurde durch Beamte der Polizei Alfeld am Bahnhof in Alfeld ein 34-jähriger auf einem E-Scooter angehalten und kontrolliert, da dieser offensichtlich über kein Versicherungskennzeichen verfügte. Gegen ihn wurde letztlich ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Aus gegebenen Anlass weist die Polizei darauf hin, dass eine Versicherung bei sogenannten "Elektro-Kleinstfahrzeugen" unumgänglich ist, wenn man sie denn im öffentlichen Straßenverkehr nutzen möchte. Die sehr häufig gehörte Ausrede "das habe ich nicht gewusst" schützt dann nicht vor Strafe. Im Internet werden oft solche E-Scooter günstig angeboten. Oftmals gibt es aber keine Betriebserlaubnis für die begehrten E-Scooter und somit können sie auch nicht versichert werden. Wenn man sich unsicher ist, ob man den zum Kauf angebotenen E-Scooter überhaupt versichern kann, sollte man sich vorab informieren. Auf der Internetseite www.kba.de, unter dem Suchbegriff "Elektrokleinstfahrzeuge", bekommt man eine genaue Auflistung über die E-Scooter, welche über eine "Allgemeine Betriebserlaubnis" verfügen. Im Übrigen dürfen solche E-Scooter erst mit einem Alter von 14 Jahren geführt werden. Verkehrsunfall mit gestürztem Motorradfahrer Alfeld - Am 20.08.2021, um 17:45 Uhr, kam es auf der B 3, im Alfelder Ortsteil Limmer zu einem Verkehrsunfall mit einem Motorradfahrer. Ein 54-jähriger aus Geesthacht (Schleswig-Holstein) befuhr mit seiner Harley-Davidson die B 3 aus Richtung Elze kommend und wollte weiter in Richtung Alfeld fahren. Verkehrsbedingt musste er seine Geschwindigkeit reduzieren. Dies beachtete aber ein nachfolgender 38-jähriger Pkw-Fahrer aus Sarstedt zu spät und fuhr auf. Der Motorradfahrer stürzte und verletzte sich dadurch leicht. Er wurde in ein nahegelegenes Krankenhaus eingeliefert. Lautsprecherwagen fährt durch Alfeld Alfeld - Am Freitag, den 20.08.2021, in der Zeit von 12:00-18:00 Uhr, fuhr ein Lautsprecherwagen durch die Innenstadt von Alfeld und machte Wahlwerbung für einen zur Wahl stehenden Bürgermeisterkandidaten. Dies sorgte in den sozialen Medien für reges Interesse in der Bevölkerung. Die Werbeaktion wurde jedoch innerparteilich aufgeklärt und künftig unterbunden. Polizeiliche Maßnahmen wurden in diesem Fall nicht getroffen. Verkehrsunfallflucht Alfeld - In der Nacht von Freitag auf Samstag kam es in der Zeit zwischen 20:00-08:00 Uhr zu einer Verkehrsunfallflucht in der Winzenburger Str. in Alfeld. Ein(e) bislang unbekannte(r) Unfallbeteiligte(r) befuhr vermutlich die Winzenburger Str. aus Richtung Hörsumer Tor kommend in Richtung Walter-Gropius-Ring. Im Vorbeifahren touchierte der oder die Unfallbeteiligte einen am Fahrbahnrand abgestellten Pkw am Außenspiegel und entfernte sich anschließend unerlaubt vom Unfallort. Der entstandene Schaden an dem geparkten Pkw wird auf 150,- Euro geschätzt. Zeugenhinweise nimmt die Polizei Alfeld unter der Telefonnummer 05181/9116-0 entgegen. Kraftstoffspur von Alfeld nach Adenstedt Alfeld / Sibbesse - Auf der L 489 von Alfeld nach Adenstedt konnte am Samstag, 21.08.2021, um 10:00 Uhr, eine Dieselspur festgestellt werden. Diese wurde durch die Feuerwehr beseitigt. Der Verursacher hierzu ist ebenfalls bekannt. Er hatte in Alfeld getankt und vergessen seinen Tankdeckel zu schließen. Polizei warnt vor illegalen Schrottsammlern Alfeld - Am Samstag, 21.08.2021, konnten gleich zwei illegale Schrottsammler im Alfelder Stadtbereich angetroffen und kontrolliert werden. Gegen 09:50 Uhr befuhr ein weißer Kleintransporter mit rumänischer Zulassung die Marienstraße und spielte eine Melodie über einen Lautsprecher ab. In dem Kleintransporter befanden sich zwei rumänische Staatsbürger. Auf der Ladefläche konnten ungesichert Altmetall/Schrott und Elektrogeräte festgestellt werden. Aufgrund dieser Feststellungen bestand der Verdacht des Gewerbes des Schrotthandels. Der Fahrzeugführer konnte keinerlei erforderliche Dokumente für das Gewerbetreiben der Schrottsammlung vorzeigen. Gegen den rumänischen Fahrzeugführer wurden diverse Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Weiterhin wurden die auf der Ladefläche mitgeführten Gegenstände zur Verhinderung weiterer Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ordnungsgemäß auf einem Wertstoffhof entsorgt. Ein ähnlich gelagerter Sachverhalt ereignete sich gegen 16:15 Uhr im Ortsteil Wispenstein. Dort wurden zwei rumänische Fahrzeuginsassen in einem Kleintransporter mit rumänischer Zulassung kontrolliert. Es konnten ebenfalls keine erforderlichen Dokumente für das Gewerbe vorgezeigt werden. Bei einem vorgelegten rumänischen Dokument gab es Zweifel an der Echtheit. Dieses Dokument wurde sichergestellt und einem Dokumentenprüfer vorgelegt. Es wurde gegen den rumänischen Fahrzeugführer Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Es ist in der Vergangenheit mehrfach zu derart illegaler Schrottsammlung gekommen. Häufig sind es Kleintransporter mit ausländischer Zulassung (Kennzeichen), welche durch Wohngebiete ziehen. Aufmerksam machen Sie sich durch das Abspielen von einer Melodie über Außenlautsprecher oder klingeln mit einer Glocke. Sie haben es nicht nur auf Schrott (bspw. Altmetalle o. Elektrogeräte) abgesehen, sondern nutzen Ihre Fahrt durch Wohngebiete auch zum Auskundschaften der Wohngegend. Für die gewerbliche Sammlung von Schrott ist einiges zu beachten. Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis in Form einer sogenannten Reisegewerbekarte. Aus dieser muss hervorgehen, was gesammelt und befördert werden darf. Es wird nicht grundsätzlich ein sogenanntes Reisegewerbe betrieben, sondern nur bei unaufgeforderten Dienstleistungen. Zudem muss man das Sammeln und Befördern vor der Ausübung bei der zuständigen Behörde anzeigen und einen Ausdruck darüber bei einer Kontrolle vorzeigen können. An dem Fahrzeug muss eine sogenannte A-Tafel erkennbar angebracht sein. Kommt es über die Sammlung von Altmetallen hinaus und es wird Elektroschrott gesammelt, so ist eine Erlaubnis/Genehmigung vom zuständigen Gewerbeaufsichtsamt erforderlich. Da sich in Elektrogeräten oftmals gefährlich eingestufte Abfälle befinden, bedarf es dabei einem Zertifikat für den "Entsorgungsfachbetrieb". Durch die gewerbliche Nutzung von ausländisch zugelassenen Fahrzeugen im Inland, sind Straftatbestände nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz keine Seltenheit. Durch die Nutzung von Kleintransportern, welche ein zulässiges Gesamtgewicht zwischen 2,8 - 3,5 Tonnen haben, werden nicht selten auch fahrpersonalrechtliche Verstöße wegen fehlender Arbeitszeitnachweise begangen. Die Polizei empfiehlt, die genannten Schrottsammler nicht unbeobachtet auf dem Grundstück herumlaufen zu lassen und immer ein gesundes Maß an Misstrauen an den Tag zu legen. Kommt es zu auffälligen Kleintransportern in Ihrem Wohngebiet, so benachrichtigen Sie die Polizei, damit die Polizeibeamten die Fahrzeuginsassen kontrollieren können. Hinweise und Angaben nimmt die Polizei Alfeld gerne unter 05181-9116-0 entgegen. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion HildesheimSchützenwiese 2431137 Hildesheim Telefon: 05181/9116-0http://www.pd-goe.polizei-nds.de/dienststellen/pi_hildesheim/