2 x Mund-Nasen-Bedeckung falsch getragen – 2 x Haftbefehl vollstreckt
Am 26.08.2021 gegen 21:45 Uhr lief ein 23-jähriger tunesischer Staatsangehöriger mit nicht korrekt aufgesetzter Mund-Nasen-Bedeckung durch den Hamburger Hauptbahnhof.
Auf dem Südsteg fiel der Mann Beamten der Hamburger Bundespolizei auf, die gerade einen Streifengang verrichteten.
Er wurde einer polizeilichen Kontrolle unterzogen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass der 23-Jährige mit einem Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Leipzig nach Haufriedensbruch gesucht wurde. Ferner bestanden gegen ihn sechs Fahndungsnotierungen zur Ermittlung seines Aufenthaltsortes diverser Staatsanwaltschaften, unter anderem wegen Körperverletzung in mehreren Fällen.
Die Bundespolizisten verhafteten den Mann und führten ihn dem Revier im Hamburger Hautbahnhof zu.
Die Zahlung von 100 Euro, die den Mann vor der 10-tägigen Haftstrafe bewahrt hätte, konnte er nicht leisten.
Im Rahmen der weiteren polizeilichen Maßnahmen wurde bei ihm eine rauschgiftartige Substanz vorgefunden, vermutlich Cannabis. Nach Sicherstellung eröffneten die Beamten ihm gegenüber die Einleitung eines weiteren Ermittlungsverfahrens wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Anschließend wurde er in das Untersuchungsgefängnis überstellt.
Kurze Zeit später gegen 23:00 Uhr fiel einer Präsenzstreife der Hamburger Bundespolizei im Bahnhof Altona eine 58-jährige Deutsche aufgrund der falschen Trageweise ihrer Mund-Nasen-Bedeckung auf.
Sie wurde auf ihr Fehlverhalten durch die Bundespolizisten angesprochen, zeigte sich jedoch uneinsichtig. Eine Überprüfung ihrer Personalien ergab, dass sie seit drei Tagen durch die Staatsanwaltschaft Hamburg mit einem Haftbefehl wegen Beleidigung gesucht wurde.
Sie wurde verhaftet und dem Bundespolizeirevier Hamburg-Altona zugeführt.
Da sie den haftbefreienden Betrag von 900 Euro nicht aufbringen konnte, wurde sie zur Verbüßung einer 30-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in das Untersuchungsgefängnis gebracht.
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