Wohnungen durchsucht, Beweismittel sichergestellt und drei Täter festgenommen
Polizei Rhein-Erft-Kreis ermittelt wegen Einbrüchen, Autodiebstählen und Verkehrsdelikten
Nachtrag zur Pressemitteilung Ziffer 3 vom 19. August 2021
Kriminalbeamte der Polizei Rhein-Erft durchsuchten am Freitagmorgen (3. September) insgesamt drei Wohnungen in Wesseling. Dabei nahmen sie zwei Tatverdächtige (21, 24) vorläufig fest und brachten sie zwecks zweifelsfreier Identifizierung und Vernehmung zum Kommissariat. Zudem fanden die Ermittler Beweismittel und stellten sie sicher. Den Männern und ihrem Komplizen (18) wird vorgeworfen, für Einbrüche und den Diebstahl von Kraftfahrzeugen verantwortlich zu sein. Intensive Ermittlungen des Kriminalkommissariats 13 hatten auf die Spur der Verdächtigen geführt, die zudem im Verdacht stehen, am Donnerstagvormittag (19. August) mit einem gestohlenen Auto vor der Polizei geflüchtet zu sein. Den 18-Jährigen hatten Polizisten bereits am Donnerstagmorgen (2. September) in Wesseling in einem kurz zuvor gestohlenen Golf festgenommen. Die Ermittler prüfen derzeit Zusammenhänge zu weiteren gleichgelagerten Straftaten.
Am 2. September hatte eine Anwohnerin der Oberwesselinger Straße gegen 6.30 Uhr einen Einbruch in ihr Haus gemeldet. Nach ersten Ermittlungen war ein bis dahin noch Unbekannter mit einer Leiter auf den Balkon der Geschädigten gestiegen und war durch die offene Balkontür in die Wohnung gelangt. Mit einer erbeuteten Geldbörse, einem Mobiltelefon und einem Autoschlüssel verließ der Täter wenig später wieder die Wohnung. Zudem fehlen ein IPad und ein IPod der Geschädigten. Mit dem Fahrzeugschlüssel startete er den Volkswagen der Anzeigenerstatterin und fuhr damit davon.
Eine von der Bestohlenen veranlasste Handyortung ergab als Zielort die Römerstraße in Wesseling. Dort fand die Geschädigte auch ihr Auto wieder und alarmierte umgehend die Polizei. Die Beamten traten an den Golf heran und erkannten im Innenraum des Wagens einen schlafenden Mann (18), weckten ihn und führten den unter Drogeneinfluss stehenden Beschuldigten ab.
Der 18-Jährige und seine Komplizen müssen sich jetzt in entsprechenden Ermittlungsverfahren verantworten. (he)
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