(1275) E-Scooter-Kontrolltage – Bilanz der Nürnberger Verkehrspolizei
In den vergangenen Wochen führten Kräfte der Verkehrspolizei Nürnberg in enger Abstimmung mit dem Sachgebiet E4 (Polizeiliche Verkehrsaufgaben) des Polizeipräsidiums Mittelfranken verstärkte Kontrollen von E-Scootern durch. Zahlreiche Fahrzeuge wurden kontrolliert und Verkehrsverstöße geahndet.
Wie mit Meldung 1098 angekündigt, führte die Verkehrspolizei Nürnberg in den letzten Wochen "E-Scooter-Kontrolltage" im Stadtgebiet durch. Anlass der Kontrollen war insbesondere ein verstärktes Fallaufkommen im Bereich der Fahrten unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss sowie Verkehrsunfälle, bei denen E-Scooter beteiligt waren.
Besonderes Augenmerk legten die Beamten bei den Kontrollen hierbei auf die
- Kontrolle der Fahrerinnen und Fahrer z. B. auf Mindestalter und
Fahrtüchtigkeit - Überwachung der rechtlichen Vorschriften hinsichtlich
ordnungsgemäßer Nutzung des Fahrzeugs im Straßenverkehr (z. B.
nur eine Person auf dem E- Scooter) sowie - Ausstattung und Sicherheit der FahrzeugeHierbei stellten die Polizeibeamten fest, dass vielen Nutzern die rechtlichen Voraussetzungen teilweise nicht oder nicht ausreichend bekannt bzw. bewusst waren und leisteten entsprechende Aufklärungsarbeit.
An drei Tagen (03.08.2021, 12.08.2021 und 07.09.2021) wurden gezielte Kontrollstellen im innerstädtischen Bereich eingerichtet. Mehrere Streifen der Verkehrspolizei Nürnberg, darunter auch Fahrrad- sowie Motorradstreifen führten die Kontrollen durch. Hierbei mussten von den kontrollierten E-Scootern über 50 beanstandet werden. Häufigste Verstöße waren u. a. die Benutzung mit mehr als einer Person, gefolgt von Rotlichtverstößen sowie der Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt. Ein Fahrzeugführer wurde wegen eines Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz angezeigt.
Im Rahmen der Aktion kontrollierten die Polizeibeamten noch weitere Verkehrsteilnehmer, die entsprechend auffällig wurden. Ca. 40 Fahrrad- und 55 Pkw-Fahrer mussten im Zuge der Kontrollen beanstandet werden. Zwei Fahrzeugführer müssen sich wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten und insgesamt wurden sieben Haftbefehle vollstreckt.
Der überwiegende Teil der Kontrollierten zeigte Verständnis für die Maßnahmen und die Aufklärung über die geltenden Bestimmungen. Erfreulicherweise mussten keine Fahrzeugführer unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss beanstandet werden.
Die Kontrollaktion der zusammenarbeitenden Dienststellen wird fester Bestandteil der polizeilichen Verkehrsüberwachung bleiben und zukünftig in unregelmäßigen Abständen durch gezielte Kontrolltage verstärkt.
Wolfgang Prehl
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