Unter Drogen E-Scooter gefahren

Am 21.09.2021 gegen 01:00 Uhr hat eine Polizeistreife bei einer Kontrolle Drogenkonsum bei einem E-Scooter-Fahrer (28) festgestellt. Der E-Scooter-Fahrer fuhr mit seinem E-Scooter auf der Erlenstraße und bog rechts in die Weißensteinstraße ab. Dort wurde er im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten und kontrolliert. Gleich mehrere Körperreaktionen wiesen auf medizinische Probleme oder Drogenkonsum hin. Ein freiwilliger Drogenvortest verlief dann positiv auf Cannabis, Amphetamin und Meth Amphetamine. Der Mann gab an, dass er am Vortag vormittags Drogen konsumiert habe. Eine Blutprobe zur Beweissicherung wurde entnommen, die Weiterfahrt untersagt, sowie Anzeige erstattet. Verkehrsregeln gelten natürlich auch für Elektrokleinstfahrzeuge Um die neuen Trendfahrzeuge nutzen zu dürfen, müssen die Fahrer mindestens 14 Jahre alt sein. Ein Führerschein ist für die kleinen Flitzer nicht erforderlich. Das gilt auch für einen Helm. Da die E-Scooter nicht schneller als 20 Stundenkilometer fahren dürfen, entfällt die Helmpflicht. Zum eigenen Schutz empfiehlt die Polizei, einen Helm zu tragen. Alkohol und Drogen sind für Fahrten auf E-Scootern tabu. Es gelten die gleichen Promillegrenzen wie bei Autos. Ab 0,5 Promille gibt es 500 Euro Geldbuße, zwei Punkte und einen Monat Führerscheinentzug. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor. Kommt es zu alkoholtypischen Ausfällen, gilt das sogar schon ab etwa 0,3 Promille. Bei Radfahrern ist die Grenze höher. Erst ab 1,6 Promille liegt strafbare Trunkenheit vor. Dieselbe Grenze gilt für Elektroräder, bei denen der Motor nur läuft, wenn man in die Pedale tritt. Aber bei alkoholtypischen Ausfällen droht auch Radlern schon bei Werten darunter ein Strafverfahren. Sollte ein E-Scooter-Fahrer unter Drogeneinwirkung erwischt werden, folgt eine Blutprobe und ein Bußgeldverfahren. Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Oberhausen Pressestelle Telefon: 0208/826 22 22 E-Mail: pressestelle.oberhausen@polizei.nrw.de