FL – Verhaftungen, Drogen und Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz beschäftigen die Bundespolizei in Flensburg
Bereits am Freitagmorgen kontrollierte eine Streife der Bundespolizei einen Fußgänger in der Neustadt.
Der Mann konnte sich nicht ausweisen. Bei den Ermittlungen zu seinen Personalien stellte sich heraus, dass nach dem 54-Jährigen mittels Untersuchungshaftbefehl eines Amtsgerichts gesucht wurde. Ihm wird vorgeworfen, mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gehandelt zu haben und seither flüchtig zu sein.
Der Mann wurde verhaftet und nach richterlicher Vorführung bis zu seiner Verhandlung in die JVA Neumünster eingeliefert.
Samstagmorgen gegen 05:00 Uhr wurden Beamte der Bundespolizei auf zwei 21 und 24-jährige männliche Personen im Bahnhof aufmerksam.
Bei der Überprüfung fiel der Streife eine Marihuanamühle in der Bauchtasche des Älteren auf. Daraufhin angesprochen ergriff dieser die Flucht, konnte aber nach wenigen Metern durch die Polizisten gestellt werden.
Bei seiner Durchsuchung wurden dann etliche Drogen wie Amphetamine, Marihuana, Speed, Ecstasy und viele Tabletten aufgefunden. Die Drogen wurden sichergestellt und den 24-Jährigen erwartet ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Nur zwei Stunden später stellten Bundespolizisten einen 29-jährigen Mann fest, der durch eine Staatsanwaltschaft mittels Haftbefehl wegen Diebstahls gesucht wurde. Da er die geforderte Geldstrafe nicht zahlen konnte, wurde er für die nächsten 40 Tage in die JVA eingeliefert. Ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz wurde eingeleitet, da er nicht über die für die Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet notwendigen Dokumente verfügte.
Kurz vor Mitternacht wurde eine Streife der Bundespolizei im Stadtgebiet auf einen niederländischen Audi A6 aufmerksam. Bei der Kontrolle konnte der Fahrer sich nicht ordnungsgemäß ausweisen.
Eine Überprüfung bei den niederländischen Behörden ergab, dass der 26-jährige Iraker über keinen Führerschein und Aufenthaltsrecht verfügt. Gegen ihn wurden Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet.
Am vergangenen Wochenende wurden gegen 14 weitere Personen Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet, da diese gar nicht oder nur unzureichend für den Aufenthalt im Bundesgebiet ausgewiesen und berechtigt waren.
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