(1449) Mögliche Bedrohungslage in Nürnberg – Ermittlungsrichter erlässt Haftbefehl
Wie mit Meldung 1438 bereits berichtet, kam es am Dienstagmorgen (19.10.2021) zu einer Bedrohungslage an einer Berufsschule im Nürnberger Stadtteil Rennweg und einem Großeinsatz der mittelfränkischen Polizei. Zwischenzeitlich erließ der Ermittlungsrichter Haftbefehl gegen den 31-jährigen Tatverdächtigen.
Kurz vor 09:00 Uhr erhielt die Einsatzzentrale Mittelfranken die Mitteilung, dass ein dunkelhäutiger Mann durch die Schule in der Äußeren Bayreuther Straße läuft, mehrere Klassenzimmertüren öffnet und wüste Drohungen rufen soll.
Sofort wurden alle verfügbaren Streifen zum Einsatzort geschickt. Die Einsatzleitung übernahm die Polizeiinspektion Nürnberg-Ost. Mit Unterstützung zahlreicher Streifen der Nürnberger Polizeiinspektionen sowie des Unterstützungskommandos Mittelfranken wurde das Schulgelände abgesperrt und durchsucht. Hierbei konnten keine verdächtigen Personen angetroffen werden. Hinweise auf eine mögliche Bewaffnung des Mannes lagen nicht vor. Ebenso wurden keine Personen verletzt.
Im Zuge der Ermittlungen ergaben sich konkrete Hinweise auf einen möglichen Tatverdächtigen. Intensive Fahndungsmaßnahmen wurden eingeleitet, die schließlich zur Festnahme des 31-jährigen ehemaligen Schülers führten. Bei der Festnahme musste unmittelbarer Zwang angewendet werden. Bei einer Durchsuchung des Mannes fanden die Polizeibeamten außerdem noch Betäubungsmittel.
Die durch das Fachkommissariat für politisch motivierte Kriminalität fortgeführten Ermittlungen erhärteten den Tatverdacht gegen den 31-Jährigen, woraufhin die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth einen Haftbefehl beantragte. Der Tatverdächtige wurde am Mittwoch nach vorheriger fachärztlicher Begutachtung dem zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl und ordnete die Untersuchungshaft an.
Der 31-jährige muss sich nun wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch Ankündigung von Straftaten, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Bedrohung sowie eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz verantworten. Die Motivlage des Mannes ist derzeit noch immer Gegenstand kriminalpolizeilicher Ermittlungen.
Auskünfte zum weiteren Fortgang des Verfahrens an Pressevertreter erteilt die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, Frau Oberstaatsanwältin Gabriels-Gorsolke, unter der Telefonnummer 0911 321-2780.
Wolfgang Prehl
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