211021-5. Gefahrgut- und Abfalltransportkontrollen in Hamburg-Wilhelmsburg und Hamburg-Waltershof
Zeiten: a. 19.10.2021, 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
b. 20.10.2021, 09:30 Uhr - 16:30 Uhr
Orte: a. Hamburg-Wilhelmsburg, BAB 1, Fahrtrichtung Norden, Raststätte Stillhorn Ost
b. Hamburg-Waltershof, Finkenwerder Straße 4
Unter der Führung der Hamburger Fachdienststelle der Wasserschutzpolizei (WSP 513) führten Beamte mehrerer Bundesländer und des Bundes gestern und vorgestern Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung gefahrgut- und abfallrechtlicher Vorschriften durch. Die Beanstandungsquote lag bei 42 Prozent.
Bei den jeweils stationären Kontrollen wurden insgesamt 99 Kraftfahrzeuge kontrolliert. Davon waren 74 mit Gefahrgut und 18 mit Abfällen beladen. Für insgesamt 18 Fahrzeuge wurde ein vorläufiges Weiterfahrverbot ausgesprochen. Zudem wurden vier Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt 1.672 Euro genommen.
Neben Beamten der Hamburger Polizei und des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) waren auch Mitglieder des bundesweiten Erfahrungsaustausches "Gefahrgutkontrollverordnung", bestehend aus Kräften der Polizei Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, der Bundeswehr sowie aus den ministeriellen Ebenen der Länder in die Kontrollen eingebunden.
Folgende Verstöße sind unter anderem im Rahmen der Kontrollen festgestellt/geahndet worden:
1 x Fahren ohne Fahrerlaubnis
1 x Ladungssicherungsverstoß
42 x Gefahrgutverstöße wie: kein Beförderungspapier mitgeführt; offene Domdeckel; fehlende Ausrüstungsgegenstände; schriftliche Weisung nicht mitgeführt; mangelhaft ausgefüllte Beförderungspapiere; mangelhafte Ladungssicherung; mangelhafte Kennzeichnung der Versandstücke; ADR-Schulungsbescheinigung nicht mitgeführt; Fehlerhafte Anbringung von orangefarbenen Tafeln
11 x Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz (FpersG) wie: Geschwindigkeitsüberschreitungen; Nichteinhaltung der Lenk- und Ruhezeit sowie gegen die Sozialvorschriften; Fahren ohne Fahrerkarte; Prüfung des EG-Kontrollgeräts abgelaufen; Versicherungsnachweis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) nicht mitgeführt; Bescheinigung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) nicht mitgeführt
10 x Beanstandungen wie: Außenspiegel defekt, Reifen verschlissen, Risse und Steinschläge in der Frontscheibe, zuviele Fernscheinwerfer montiert, dadurch in der Summe zu hohe Lichtstärke, Undichtigkeit an der Verteileranlage der Luftfederung, nicht mitgeführter Führer- oder Fahrzeugschein
1 x Verstoß gegen das Überholverbot
1 x Sichtfeld des Fahrzeugführers eingeschränkt
1 x mangelhafte Containertürsicherung
16 x geringfügige Ladungssicherungsmängel, verkehrsrechtliche und gefahrgutrechtliche Verstöße
Besonderheiten:
Am Dienstag entdeckten die Beamten bei einem mit Harz beladenen Tanklastzug eine nicht eingetragene und nicht zugelassene Heizungsanlage mit Dieselbetrieb, die dazu diente, das Harz flüssig zu halten. Der Lastzug wurde stillgelegt.
Am Mittwoch stellten die Beamten bei einem 50-jährigen Bulgaren fest, dass dieser nicht im Besitz eines Führerscheins ist. Der von ihm bewegte Kleintransporter musste daraufhin stehen bleiben.
Bei einem kontrollierten polnischen Sattelzug wurde der Trailer aufgrund seiner Verkehrsunsicherheit stillgelegt. Die dazu gehörende Zugmaschine wies zudem erhebliche Mängel auf, sodass die Weiterfahrt nur ohne Beladung durchgeführt werden konnte. Weiterhin führte der Fahrzeugführer eine unzureichende persönliche Sicherheitsausrüstung und einen Feuerlöscher zu wenig mit.
Von den 74 kontrollierten Gefahrgutbeförderungseinheiten wurden 31 beanstandet. Dies entspricht einer Beanstandungsquote von 42 Prozent.
Ergänzend zu der durch die Kontrollen geleisteten Verkehrssicherheitsarbeit steht auch die gegenseitige Fortbildung im Fokus. So werden die Teams unter den Ländern gemischt und somit der "Best Practice"-Ansatz gelebt. In der Vergangenheit nahmen Hamburger Beamte bereits an mehreren Kontrollen in Niedersachsen, Bremen und Schleswig-Holstein teil.
Aufgrund der positiven Erfahrungen wird die Wasserschutzpolizei auch zukünftig Kontrollen unter Beteiligung anderer Bundesländer und Behörden durchführen.
Ri.
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Daniel Ritterskamp
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