Probefahrt mit Folgen für alkoholisierten E-Scooter-Fahrer

Am 22.10.2021 kontrollierten Beamte des Polizeihauptreviers Neustrelitz gegen 22:00 Uhr einen 38-Jährigen, der mit einem sogenannten e-Scooter den Markt in Richtung Seestraße befuhr. Bei der Kontrolle entstand bei den Polizisten der Verdacht der Alkoholisierung des Mannes. Ein durchgeführter Vortest ergab einen Wert von 1,27 Promille. Ab einem Wert von 1,1 Promille werden Fahrer von Kraftfahrzeugen als absolut fahruntüchtig angesehen. Infolge dessen wurde eine Strafanzeige gegen den Mann wegen Trunkenheit im Verkehr gefertigt und eine Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde versendet. Im Gespräch gab der Mann an lediglich eine Probefahrt von wenigen Metern mit dem Kraftfahrzeug gemacht zu haben, bevor er durch die Beamten kontrolliert wurde. Hierzu gaben ihm die Beamten zusätzlich zu verstehen, dass auch die Fahrt auf der beschriebenen Strecke nicht rechtmäßig war, da es sich hierbei um einen Gehweg handelt, der ausschließlich Fußgängern vorbehalten ist. Einem in der Nähe befindlichen Mann wurde der Roller übergeben, da er sich als Eigentümer zu erkennen gab. Aus Anlass dieses Sachverhalts weist die Polizei erneut auf die bestehenden gesetzlichen Vorgaben zum Führen von Kraftfahrzeugen, zu denen auch die neuartigen Elektrokleinstfahrzeuge gehören, hin. Rückfragen bitte an: Alexander Gombert Polizeiinspektion Neubrandenburg Pressestelle Polizeiinspektion Neubrandenburg Telefon: 0395/5582-5007 E-Mail: pressestelle-pi.neubrandenburg@polizei.mv-regierung.de