Folgenschwerer Auffahrunfall

Ein weiterer Medieninhalt Einem unter Cannabiseinfluss stehenden 21-Jährigen wird zur Last gelegt, als Fahrer eines unversicherten Autos einen Auffahrunfall mit insgesamt vier zum Teil schwer Verletzten verursacht zu haben. Zudem ergaben sich Hinweise auf den Konsum von Lachgas. Die Ermittlungen dauern an. Am Mittwochnachmittag (27. Oktober) sind bei einem Verkehrsunfall in Bergheim-Thorr vier Menschen (21, 27, 32, 34) verletzt worden. Den 32-Jährigen brachten Rettungskräfte zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus. Nach ersten Ermittlungen warteten gegen 15 Uhr am Kreuzungsbereich der L276 und der Leipziger Straße mehrere Verkehrsteilnehmer an der rotlichtzeigenden Ampel. Der 21-Jährige soll nach derzeitigem Sachstand von hinten aufgefahren sein und die beiden stehenden Autos ineinander geschoben haben. Der 21-Jährige ist dabei leicht verletzt worden, der Fahrer (32) des davor befindlichen Volkswagens erlitt schwere Verletzungen. Beide Insassen des Golfs (27, 34) erlitten leichte Verletzungen. Rettungskräfte brachten die Verletzten in Krankenhäuser. Die Fahrzeuge selbst wurden zum Teil erheblich beschädigt und mussten abgeschleppt werden. Der 21-Jährige entfernte sich nach dem Zusammenstoß von der Unfallstelle. Der 32-jährige Unfallbeteiligte kletterte aus dem Fenster seines beschädigten Autos, folgte dem Flüchtenden und konnte diesen stellen. Spontan gab der 21-Jährige an, keine Fahrerlaubnis zu besitzen und Beifahrer gewesen zu sein, da der Fahrer geflüchtet sei. Die Ermittlungen zu seinen Aussagen dauern an. Der 21-Jährige stand unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Ein Arzt entnahm ihm eine Blutprobe. Die Beamten fanden im Auto des 21-Jährigen mehrere medizinische Lachgasflaschen in 2kg-Gebinden und Luftballons. Er gab auf Vorhalt an, dass er und der unbekannte Unfallverursacher während der Fahrt dieses Lachgas konsumiert hätten. Weitere Überprüfungen ergaben, dass das unfallverursachende Fahrzeug seit September unversichert ist. Das Verkehrskommissariat in Hürth hat in der Sache die Ermittlungen aufgenommen. Die Polizei warnt vor dem Konsum von Lachgas! Die Wirkung von Lachgas setzt die Fähigkeit, ein Kraftfahrzeug sicher im Verkehr zu führen, schlagartig und nachhaltig zurück. Fahrzeugführer unter diesem Einfluss sind nicht mehr in der Lage, ein Fahrzeug sicher zu führen. Medizinisches Lachgas fällt zudem unter das Arzneimittelgesetz. (bm) Rückfragen von Medienvertretern bitte an: Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 02233 52-3305 Fax: 02233 52-3309 Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de