Gemeinsame Pressekonferenz von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei Ansbach – Erinnerung sowie Hinweis auf Infektionsschutz- und Hygieneregeln
ANSBACH. (1498) Wie mit Meldung 1488 berichtet, führte die enge Zusammenarbeit von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Ansbach in der vergangenen Woche (KW 43) zu umfangreichen Sicherstellungen und Festnahmen im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität.
Aus diesem Anlass findet in den Räumen der Kriminalpolizeiinspektion Ansbach (Schlesierstraße 34, 91522 Ansbach) am
Mittwoch, den 03.11.2021 um 13:00 Uhr
eine gemeinsame Pressekonferenz von Staatsanwaltschaft und Polizei statt.
Während dieser Pressekonferenz werden Frau Oberstaatsanwältin Gabriele Hofmeier als aktuelle Leiterin der Staatsanwaltschaft Ansbach sowie der Leiter der Kriminalpolizeiinspektion Ansbach, Herr Kriminaldirektor Dieter Hegwein, und der Leiter des Fachkommissariats für Betäubungsmittelkriminalität, Herr Erster Kriminalhauptkommissar Walter Bogenreuther, Einzelheiten zu dem genannten Ermittlungsverfahren bekanntgeben.
Medienvertreter sind zu diesem Termin herzlich eingeladen. Wir bitten darum, einen entsprechenden Presse-/Redaktionsausweis mitzuführen.
Zudem weisen wir darauf hin, dass in den Räumlichkeiten der Kriminalpolizei Ansbach aus Gründen des Infektionsschutzes die 3G-Regel gilt. Der Zugang zur Pressekonferenz wird Medienvertretern mit einem entsprechenden Nachweis gewährt.
Während der Veranstaltung ist das Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbarer Standard) obligatorisch. Zudem sind im Zuge der Berichterstattung entsprechende Maßnahmen zum Infektionsschutz zu berücksichtigen (z.B. Verwendung von Mikrofonangeln).
erstellt: Michael Konrad