211103-4. Umfangreiche Serie von Laubenaufbrüchen aufgeklärt – Zuführung eines Tatverdächtigen

Tatzeitraum: 21.08.2021 bis 18.10.2021 Tatorte: Hamburg-Horn, Hamburg-Billstedt, Hamburg-Stellingen, verschiedene Kleingartenvereine Zivilfahnder des Polizeikommissariats 41 (PK 41) haben bereits Mitte Oktober einen Haftbefehl gegen einen 32-jährigen Albaner vollstreckt. Der Mann steht im Verdacht, in rund 360 Lauben in Kleingartenvereinen, überwiegend in Hamburg-Horn, -Billstedt und -Stellingen eingebrochen zu sein. Etwa seit Mitte August 2021 war es in Hamburg-Horn und -Billstedt zu einem signifikant erhöhten Fallaufkommen bei Laubenaufbrüchen gekommen. Durch umfangreiche Ermittlungen des örtlich zuständigen Einbruchsdezernats 162 (LKA 162) rückte bereits früh der 32-Jährige in den Fokus der Beamten. Im September nahm eine Streifenwagenbesatzung des Polizeikommissariats 42 (PK 42) ihn auf frischer Tat vorläufig fest, nachdem er offenbar nacheinander in zehn Gartenlauben in einem Kleingartenverein in Horn eingebrochen war. Der Verdächtige musste sich anschließend vor einem Haftrichter verantworten, der zu diesem Zeitpunkt jedoch noch keinen Haftbefehl erließ. Aufgrund der anhaltend hohen Zahl von Laubenaufbrüchen in Horn und Billstedt, aber nun auch in Stellingen, intensivierten die Kriminalbeamten ihre Ermittlungen, die den Tatverdacht gegen den 32-jährigen Albaner weiter erhärteten. Die Staatsanwaltschaft Hamburg erwirkte daraufhin beim Amtsgericht einen Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen, den Zivilfahnder Mitte Oktober vollstreckten, als sie den Mann auf einem Fahrrad an der Eiffestraße erkannten. Wie sich später herausstellte, stammte das von dem Mann genutzte Fahrrad aus einem der Laubenaufbrüche. Seit der verdächtige 32-Jährige in Haft sitzt, ist die Anzahl von Laubenaufbrüchen in den zuvor stark betroffenen Bereichen deutlich zurückgegangen. Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen werden ist der Verhaftete verdächtig, mehr als 260 Einbrüche in Gartenlauben in Horn und Billstedt und rund einhundert in Stellingen begangen zu haben. Hierbei erlangte er zwar häufig nur geringwertiges oder gar kein Stehlgut, verursachte aber durch das Aufbrechen der Lauben hohe Sachschäden. Die Ermittlungen der örtlich zuständigen Fachdienststellen für Einbruchsdelikte (LKA 162 und LKA 132) dauern an. Ka. Rückfragen der Medien bitte an: Polizei Hamburg Nina Kaluza Telefon: 040 4286-56212 E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de