Alkoholisiert mit E-Scooter unterwegs – Blutproben
E-Scooter sind Kraftfahrzeuge, daher gelten identische Alkoholgrenzwerte wie beispielsweise beim Auto
Polizisten haben in der Nacht zu Samstag (6. November) in Brühl den Fahrer eines Leih-Scooters (24) kontrolliert. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 2 Promille. Polizisten nahmen den Beschuldigten mit zur Polizeiwache und ordneten eine Blutprobe an, die wenig später von einem Arzt entnommen wurde. Der 24-Jährige muss sich jetzt wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr verantworten.
Gegen 2 Uhr war der Scooter-Fahrer mit dem Leihfahrzeug auf der Uhlstraße unterwegs. Als er die Polizisten erkannte, stieg er umgehend ab. Bei der Kontrolle rochen die Beamten, dass der 24-Jährige alkoholisiert war. Zudem schwankte er und sprach alkoholbedingt undeutlich.
Einen weiteren E-Scooter-Fahrer (28) stoppten Polizisten etwa zwei Stunden später auf der Römerstaße. Auch er war alkoholisiert. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von mehr als 1,2 Promille. Polizisten nahmen den Beschuldigten mit zur Polizeiwache, ordneten eine Blutprobe an. Auch der 28-Jährige muss sich wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr verantworten. Er erklärte gegenüber den Polizisten von den Promillegrenzen nichts gewusst zu haben.
Immer wieder stellen Polizisten zudem in Zusammenhang mit der Nutzung von E-Scootern Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz fest. So auch am Samstagnachmittag (6. November) in Wesseling auf der Flach-Fengeler-Straße durch eine 20-jährige Fahrerin.
Ein weiteres Ermittlungsverfahren leiteten die Beamten gegen einen Mann (62) ein. Er war am Donnerstagvormittag (4. November) mit einem E-Scooter in Wesseling auf der Bonner Straße unterwegs - ebenfalls ohne Versicherungsschutz.
Auch am Mittwochvormittag (3. November) kontrollierten Polizisten in Brühl auf der Königstraße einen Fahrer (30) der mit seinem E-Scooter ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs war und leiteten ein entsprechendes Verfahren ein. (he)
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