211201-5. Eine Zuführung nach Verdacht des Handels mit Betäubungsmitteln in Hamburg-Altona-Altstadt
Zeit: 30.11.2021, 13:30 Uhr
Ort: Hamburg-Altona-Altstadt, Virchowstraße
Nach umfangreichen Ermittlungen vollstreckten die Fahnder des Rauschgiftdezernats (LKA 68) gemeinsam mit weiteren Beamten gestern einen Durchsuchungsbeschluss in einem Kulturverein. Die Ermittler beschlagnahmten mehrere Kilogramm Betäubungsmittel und fast 12.000 Euro Bargeld. Ein 26-jähriger Türke wurde einem Haftrichter zugeführt.
Zivilfahndern des Polizeikommissariats 21 (PK 21) lagen Hinweise vor, nach denen der Kulturverein in der Virchowstraße im Zusammenhang mit Betäubungsmitteldelikten stand. Das Rauschgiftdezernat übernahm daraufhin die weiteren Ermittlungen. Aus den daraus gewonnenen Erkenntnissen erwirkte die Staatsanwaltschaft Hamburg beim zuständigen Ermittlungsrichter einen Durchsuchungsbeschluss für den Kulturverein.
Am Dienstagnachmittag durchsuchten die Spezialisten des Rauschgiftdezernats gemeinsam mit Zivilfahndern und Einsatzkräften der Bereitschaftspolizei daraufhin den Kulturverein. Sie beschlagnahmten dort über 8.000 Bargeld und 50 Gramm im Keller gefundenes Kokain.
Im Zusammenhang mit diesem Einsatz nahmen die Einsatzkräfte insgesamt vier Männer vorläufig fest und durchsuchten neben dem Kulturverein aufgrund von Gefahr im Verzuge auch noch drei weitere Wohnungen in Altona-Altstadt, Lurup und Neuland.
In der Luruper Wohnung des mutmaßlichen Verantwortlichen des Kulturvereins, eines 43-jährigen Türken, fanden die Ermittler insbesondere 2,2 Kilogramm Heroin, eine Heroinpresse und weiteres Zubehör für den Betäubungsmittelhandel.
Ein 26-jähriger Türke war als mutmaßlicher Hauptverdächtiger identifiziert worden. Er hatte den Kulturverein unmittelbar vor der Durchsuchung verlassen. Bei seiner späteren Festnahme fanden die Ermittler in einer mitgeführten Tüte insgesamt 2,3 Kilogramm Heroin.
Insgesamt beschlagnahmten die Ermittler 4,5 Kilogramm Heroin, 50 Gramm Heroin und 11.500 Euro mutmaßliches Dealgeld.
Der Hauptverdächtige wurde einem Haftrichter zugeführt, die anderen zunächst in Polizeigewahrsam genommenen Tatverdächtigen wurden später mangels Haftgründen wieder entlassen.
Die weiteren Ermittlungen des Drogendezernats dauern an.
Ri.
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