Verkehrsunfallfluchten aus dem Kreisgebiet – Mettmann – 2112013

Beinahe täglich finden Verkehrsunfallfluchten auf den Straßen im Kreis Mettmann statt. Die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ("Flucht") liegt damit auf hohem Niveau und ist in den letzten Jahren kontinuierlich ansteigend. Nach jedem vierten Verkehrsunfall entfernt sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort. Aus diesem Grund veröffentlichen wir ausgewählte aktuelle Fälle von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in werktäglicher Sammelmeldung, mit der Bitte um Veröffentlichung der Taten im Rahmen redaktioneller Möglichkeiten. Komplettieren wollen wir diese Meldungen auch mit Erfolgen in der Aufklärung aktueller Fälle. In den vergangenen Tagen wurden nachfolgende ungeklärte Verkehrsunfallfluchten (geordnet nach Städten) entdeckt und angezeigt, welche zurzeit die Ermittler der zuständigen Verkehrskommissariate beschäftigen. Diese hoffen bei ihren Ermittlungen, in den eingeleiteten Strafverfahren gegen Unbekannt wegen Verkehrsunfallflucht, dringend auf Hinweise aus der Bevölkerung zur Klärung der Verkehrsstraftaten: --- Mettmann ---Am Dienstag (30. November 2021) war gegen 10:40 Uhr eine Erkratherin mit ihrem weißen Toyota Yaris über die Flurstraße in Richtung Elberfelder Straße gefahren. Als sie dort an einer Einmündung in die Bergstraße abbiegen wollte, drängte sich nach eigenen Angaben der Autofahrerin ein Lkw (Sattelzugmaschine) an ihrem Fahrzeug vorbei, wobei die komplette rechte Seite ihres Autos zerkratz wurde. Der Fahrer der Sattelzugmaschine setzte seine Fahrt anschließend fort, ohne eine Schadensregulierung zu ermöglichen. An dem Lkw soll eine Plane mit einer schwarz-gelben Firmenaufschrift gewesen sein. An dem Toyota entstand ein Sachschaden in Höhe von rund 3.000 Euro. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Mettmann, Telefon 02104 / 982-6250, jederzeit entgegen. --- Hinweise und Tipps der Polizei ---Aus gegebenem Anlass gibt die Kreispolizeibehörde Mettmann folgende Ratschläge zum Thema Verkehrsunfallflucht: - Melden Sie Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle (auch über Notruf 110). - Belassen Sie das Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort. - Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren. Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste, etc. können für die polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein. Fertigen Sie wenn möglich eigene Fotos von der Unfallsituation und vorgefundenen Spuren, wenn Veränderungen eintreten könnten oder unvermeidlich sind. - Merken Sie sich Angaben zu Hinweisgebern und Zeugen, schreiben Sie sich deren Personalien und Erreichbarkeiten auf. - Geben Sie konkrete Hinweise auf ein flüchtiges Fahrzeug oder zum flüchtigen Unfallverursacher gleich mit erster Meldung an die Polizei weiter - nur so sind schnelle Fahndungsmaßnahmen der Polizei Erfolg versprechend. - Werden Sie Zeuge einer Verkehrsunfallflucht, kontaktieren Sie bitte sofort die Polizei (auch über 110) und geben dabei möglichst viele präzise Angaben zum flüchtigen Fahrzeug (Kennzeichen, Hersteller, Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, besondere Merkmale), zur Fluchtrichtung und zum Fahrzeugführer weiter, verbunden mit ihren eigenen Personalien und Erreichbarkeiten.Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an: Kreispolizeibehörde Mettmann - Polizeipressestelle - Adalbert-Bach-Platz 1 40822 Mettmann Telefon: 02104 / 982-1010 Telefax: 02104 / 982-1028 E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de