Ermittlungen gegen Fahrer von E-Scootern

Für E-Scooter gilt grundsätzlich die Versicherungspflicht Die Polizei Rhein-Erft-Kreis hat am Mittwochnachmittag (1. Dezember) Ermittlungen gegen eine Fahrerin und einen Fahrer von E-Scootern aufgenommen. Die Beamten verfolgen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, dem Verdacht des Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Gegen 13.30 Uhr stoppten Polizisten eine Hürtherin (54) die mit ihrem E-Scooter in Alt-Hürth auf der Weierstraße unterwegs war. Da am Roller der 54-Jährigen kein Versicherungskennzeichen montiert war, gingen die Beamten zunächst davon aus, dass kein Versicherungsschutz bestand. Diesen konnte die Frau jedoch mit Dokumenten nachweisen. Wegen ihrer auffällig glasigen Augen führten die Beamten bei der Verdächtigen einen Drogenvortest durch, der positiv auf Amphetamin reagierte. Nach ihrer Belehrung räumte sie ein, am Vorabend Amphetamin und Cannabis konsumiert zu haben. Ein Arzt entnahm ihr wenig später auf Anordnung der Polizisten eine Blutprobe. Bei der Durchsuchung der Frau fanden die Beamten Rauschgift und stellten es sicher. Die 54-Jährige muss sich jetzt wegen des Verdachts des Fahrens unter Drogeneinfluss und eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten. Um 15.20 Uhr stoppten Polizisten auf der Flach-Fengler-Straße in Wesseling den Fahrer eines E-Scooters (43). Auch an seinem Fahrzeug befand sich kein Versicherungskennzeichen. Er erklärte den Beamten, dass er den Roller erst wenige Tage besitze und nicht gewusst habe, dass eine Versicherungspflicht besteht. Der 43-Jährige muss sich jetzt wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten. E-Scooter sind Elektrokleinstfahrzeuge, bei deren Nutzung die gleichen Regeln bezüglich des Alkohol- und Betäubungsmittelkonsums gelten, wie bei anderen Kraftfahrzeugen, beispielsweise dem Auto. Das Führen von E-Scootern im öffentlichen Verkehrsraum unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen führt daher in der Regel zu entsprechenden Ermittlungsverfahren. Eigentümer von E-Scootern sollten sich zudem über die geltenden Bestimmungen hinsichtlich des Pflichtversicherungsgesetzes informieren. (he) Rückfragen von Medienvertretern bitte an: Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 02233 52-3305 Fax: 02233 52-3309 Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de