BPOL NRW: Fahndungserfolg für die Bundespolizei: Sechs Festnahmen am Flughafen Köln/Bonn!

Das Wochenende verlief für die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn ereignisreich - so konnten die Beamten gleich fünf Haftbefehle vollstrecken... und einen Dieb gleich zweimal dingfest machen: Den ersten Fahndungstreffer erzielten die Bundespolizisten am 4. Dezember, gegen 21 Uhr, als sie einen bulgarischen Staatsangehörigen kontrollierten, der nach Varna reisen wollte. Gegen den 35-Jährigen bestand ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bremen. Das Amtsgericht Bremen hatte den Gesuchten im Jahr 2018 wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe in Höhe von 690 Euro verurteilt, welche dieser nicht beglichen hatte. Auch vor Ort war ihm eine Zahlung des offenen Betrags nicht möglich, weshalb er zuständigkeitshalber an den Gewahrsamsdienst der Kölner Polizei übergeben wurde. Ihn erwartet eine Ersatzfreiheitsstrafe von 69 Tagen. Doch auch in der folgenden Nacht wurden die Beamten fündig: Eine Streife kontrollierte gegen 2:30 Uhr einen 22-jährigen Deutschen im öffentlichen Bereich des Flughafens, als eine Fahndungsabfrage einen offenen Haftbefehl des Amtsgerichts Wunsiedel wegen Körperverletzung zutage förderte. Außerdem bestand eine Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Hof wegen Sachbeschädigung gegen den Mann. Auch er wurde an den Polizeigewahrsamsdienst übergeben. Bereits gegen 08:45 Uhr folgte der nächste Aufgriff: Als Beamte im Rahmen einer Kontrolle eines Fluges aus Bologna eine Fahndungsabgleich durchführten, ergab dieser einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen wegen Erschleichens von Leistungen. Da auch er die offene Geldstrafe in Höhe von 350 Euro nicht zahlen konnte, wurde er ebenfalls dem Gewahrsamsdienst der Kölner Polizei ausgeliefert. Ihm droht nun eine Ersatzfreiheitsstrafe über 35 Tage. Keine Dreiviertelstunde später gelang den Bundespolizisten bereits der nächste Fahndungserfolg: Sie kontrollierten einen litauischen Staatsangehörigen, der seinen Flug nach Kaunas antreten wollte. Doch dazu kam es nicht. Stattdessen ließ die Staatsanwaltschaft Landshut seit rund zweieinhalb Jahren nach dem 45-Jährigen fahnden, der im Jahr 2017 durch das Amtsgericht Freising wegen besonders schweren Diebstahls zu einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro verurteilt worden war. Da der Gesuchte weder die Geldstrafe, noch die zwischenzeitlich aufgelaufenen Verfahrenskosten in Höhe von 377,99 Euro bezahlen konnte, blieb auch ihm statt Antritt des Fluges, nur der Antritt einer Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 200 Tagen. Zu diesem Zweck wurde auch er an den Gewahrsamsdienst überstellt. Gegen 19:30 Uhr dann der nächste Haftbefehl: Bei der Ausreisekontrolle des Fluges nach Tirana stellten die eingesetzten Beamten eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Memmingen gegen einen 27-Jährigen fest. Der Albanische Staatsangehörige war durch das Amtsgericht Günzburg wegen unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Einschließlich Verfahrenskosten belief sich die Summe auf insgesamt 477,50 Euro. Zu seinem Glück konnte ein Freund die Summe für ihn begleichen, so dass er die ihm drohende Ersatzfreiheitsstrafe über 26 Tage abwenden konnte. Ihm wurde nach Abschluss aller strafprozessualen Maßnahmen die Weiterreise gestattet. Zuletzt endete auch für einen 33-Jährigen Deutschen das Wochenende im Gewahrsam der Kölner Polizei: Zunächst meldete eine Geschädigte am Abend des 5. Dezember, dass ein Mann versucht habe, zunächst ihren Koffer und dann ihre Handtasche zu stehlen. Aufgrund eines Fotos, das die Geschädigte von dem Täter hatte anfertigen können und umgehend eingeleiteter, umfangreicher Fahndungsmaßnahmen konnte der Tatverdächtige nach kurzer Zeit gestellt. Nach zweifelsfreier Identifikation des Gesuchten wurde dieser durch die Beamten beanzeigt und - zunächst- wieder auf freien Fuß gesetzt. Noch in der selben Nacht gegen 1:00 Uhr folgte jedoch der nächste Anruf durch eine weitere Geschädigte, die ebenfalls einen versuchten Handtaschendiebstahl meldete. Auch hier wies die detaillierte Täterbeschreibung sowie Art und Weise der Tatbegehung auf denselben Tatverdächtigen hin. Als dieser nach ausgelösten Fahndungsmaßnahmen kurze Zeit später angetroffen werden konnte, versuchte sich dieser zunächst durch Flucht der Festnahme zu entziehen, was ihm jedoch nicht gelang. Es folgte eine weitere Beanzeigung wegen Diebstahls gegen den alkoholisierten Tatverdächtigen und die anschließende Verbringung in Schutz-/Unterbindungsgewahrsam der Kölner Polizei. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flgh. Köln/Bonn Christian Tiemann Telefon: +49 (0) 2203/9522-1040 E-Mail: presse.cgn@polizei.bund.de Postfach 980125 51129 Köln Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.