Polizei kontrolliert Montagsspaziergänge in Mittelhessen

Wie im gesamten Bundesgebiet und in Hessen war in den vergangenen Wochen auch in Mittelhessen eine Zunahme des Versammlungsgeschehens durch die Szene der Kritiker der staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der COVID 19- Pandemie feststellbar. Zu Wochenbeginn kam es durch Kritiker der Corona-Maßnahmen auch in Mittelhessen regelmäßig zu sogenannten Montags- bzw. Grablichterspaziergängen sowie zu einzelnen Aktionen an Rathäusern. Die Polizei in Mittelhessen geht davon aus, dass auch heute entsprechende Treffen stattfinden werden. Die originäre Zuständigkeit zur rechtlichen Beurteilung von Versammlungen obliegt der jeweils zuständigen Versammlungsbehörde. In allen Fällen, in denen die Versammlungsbehörde nicht oder nicht rechtzeitig handeln kann, wird die Polizei in Eilzuständigkeit tätig. Die Versammlungseigenschaft wird vor Ort in jedem Einzelfall geprüft und mögliche erforderlichen Maßnahmen getroffen. Grundsätzlich gilt hierbei: Die hessische Polizei verhält sich in Ausübung ihres gesetzlich festgeschriebenen Auftrags, gegenüber der Inhalte und Meinungskundgaben verschiedener Gruppen neutral und schützt alle verfassungsgemäßen Grundrechte, darunter auch das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Versammlungsfreiheit und das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Infektionsschutz). Wie üblich verfolgt sie dabei - wie bei allen Versammlungslagen - vorrangig einen kommunikativen Ansatz und orientiert sich stets an dem Grundsatz der Differenzierung und Verhältnismäßigkeit. Die Polizistinnen und Polizisten des Polizeipräsidiums Mittelhessen werden heute von Kolleginnen und Kollegen der Hessischen Bereitschaftspolizei unterstützt. Auskünfte an Medienschaffende werden von der Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelhessen unter Tel.: (0641) 7006-2040 erteilt. Sabine Richter, Pressesprecherin Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Mittelhessen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Ferniestraße 8 35394 Gießen Telefon: 0641-7006 2040 Fax: 0611-327663040 E-Mail: pressestelle.ppmh@polizei.hessen.de oder