Nach versuchten Einbruch – Kripo und Staatsanwaltschaft gehen von weiterem Einbruch aus
MESPELBRUNN, OT HESSENTHAL, LKR. ASCHAFFENBURG. Noch in Tatortnähe konnte die Aschaffenburger Polizei am 19. November 2021 einen mutmaßlichen Einbrecher vorläufig festnehmen. Der 41-Jährige steht im dringenden Verdacht, versucht zu haben, in ein Wohnhaus einzubrechen. Der Ermittlungsrichter erließ bereits zum damaligen Zeitpunkt einen von der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg beantragten Haftbefehl.
Wie bereits berichtet, hörte der Bewohner eines Hauses in der Würzburger Straße am 19. November gegen 22:30 Uhr, wie ein Fenster zu seinem Schlafzimmer eingeschlagen worden ist und rief sofort über den Notruf der Polizei Hilfe. Noch in Tatortnähe konnte eine Zivilstreife der Aschaffenburger Polizei den 41-Jährigen vorläufig festnehmen.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft führte die Kripo bereits damals den Beschuldigten dem Ermittlungsrichter vor. Dieser folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und erließ einen Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Wohnungseinbruchdiebstahls. Im Anschluss kam der Beschuldigte in eine Justizvollzugsanstalt.
Die weiter andauernden Ermittlungen der Kripo Aschaffenburg unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft ergaben, dass der Mann auch für einen vollendeten Einbruch in der Elsavastraße Anfang November in Mespelbrunn in Frage kommt.
Eine von der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg angeordnete Durchsuchung seines Zimmers in einer Unterkunft für Arbeiter führte zur Sicherstellung von mutmaßlichem Diebesgut. Teile davon konnten mittlerweile zweifelsfrei dem Einbruch in Mespelbrunn zugeordnet werden.
Aufgrund dieser Beweislage wurde der bestehende Haftbefehl am 22.12.2021 aufgehoben und ein neuer Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des Privatwohnungseinbruchdiebstahls in Mespelbrunn in Tatmehrheit mit versuchten Privatwohnungseinbruchdiebstahls in Hessenthal erlassen.