BPOL NRW: 2 Schleuser gehen am Sonntag der Bundespolizei ins Fahndungsnetz – Justiz verhängt Untersuchungshaft
Am Sonntag gingen der Bundespolizei gleich zwei Schleuser ins Fahndungsnetz, als sie mit ihren Fahrzeugen die Belgisch-Deutsche Grenze auf der A 44 bei Lichtenbusch passierten.
Bereits am frühen Morgen nahmen die Beamten einen 32-jährigen Libyer auf dem Rastplatz Königsberg fest. Er hatte in seinem Fahrzeug zwei Algerien, einem Marokkaner, einem Mann aus Myanmar und einem Afghanen verholfen, ohne Ausweispapiere die Grenze zu überqueren. Die fünf Flüchtlinge stellten ein Schutzersuchen und wurden nach der Anzeigenerstattung wegen der unerlaubten Einreise an eine Aufnahmeeinrichtung weitergeleitet. Der Schleuser wurde nach Kenntnisnahme und Anordnung der Staatsanwaltschaft Aachen beim Amtsgericht zwecks Beantragung von Untersuchungshaft vorgeführt. Der zuständige Richter verhängte eine Untersuchungshaft gegen den Betroffenen und wurde nach der Entscheidung in Justizvollzugsanstalt Aachen eingeliefert.
Am Sonntagabend ging ein weiterer Schleuser, ein 50-jähriger Kongolese, ins Fahndungsnetz. Er ist in Aachen bei der Bundespolizei kein Unbekannter und war in der Vergangenheit schon mehrmals wegen des Schleusungsverdachtes angehalten und zur Anzeige gebracht worden. Der 50-Jährige hatte diesmal sechs Personen verholfen, unerlaubt und ohne die benötigten Ausweispapiere, nach Deutschland einzureisen. Vier von ihnen (2 Inder, 1 Guineer, 1 Pakistani) stellten auf der Dienststelle in Eschweiler ein Schutzersuchen und wurden nach der
Anzeigenerstattung an eine Aufnahmeeinrichtung weitergeleitet. Ein Türke war bereits in Frankreich als Asylbewerber gemeldet gewesen und wurde mit einer Ausreiseaufforderung wieder auf freien Fuß gesetzt. Ein Guineer konnte lediglich einen deutschen Aufenthaltstitel vorweisen. Einen erforderlichen Pass hatte er nicht. Er wurde aufgefordert, sich wieder in den Bereich seiner Ausländerbehörde zu begeben. Der bei dem Schleuser aufgefundene Schleuserlohn von fast 2000,- Euro wurde einbehalten. Nach der Anzeigenerstattung des 50-jährigen Schleusers konnte dieser die Dienststelle wieder verlassen. Er wird jetzt mit Konsequenzen seitens der Justiz rechnen müssen.
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