Mehrere Festnahmen nach gewerbsmäßigem Bandenbetrug in siebzehn Fällen

Nach mehrwöchigen, intensiven und länderübergreifenden Ermittlungen des für Enkeltrick zuständigen Fachkommissariats des Landeskriminalamtes Berlin und der für die Bearbeitung von Fällen sogenannter Enkeltrickbetrügereien zuständigen Abteilung der Staatsanwaltschaft Berlin, der Regionalpolizei und der Regionalstaatsanwaltschaft Lodz, der Kriminalpolizei Neuss, den Polizeidirektionen Hannover und Konstanz, der Kantonspolizei Zürich, der Staatsanwaltschaft Düsseldorf und Europol wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in siebzehn Fällen des sogenannten Enkeltricks nahmen polnische Spezialeinsatzkräfte am vergangenen Dienstag gegen 14.30 Uhr zwei tatverdächtige Männer im Alter von 41 und 47 Jahren und eine 44-Jährige in einer Wohnung in Lodz (Polen) fest, während parallel eine Betrugstat in Garbsen in Niedersachsen stattfand. Bei dieser Tat wurde einem 90-jährigen, nichts ahnenden Mann durch zwei Anrufer – einem vermeintlichen Professor und einem vermeintlichen Doktor – vorgespielt, dass der Sohn des Seniors lebensbedrohlich an Corona erkrankt sei und ausschließlich ein Medikament aus der Schweiz mit einem Preis von 27.500 € das Leben des Sohnes retten könne. Noch während des laufenden Telefonats drangen polnische Spezialeinsatzkräfte in die Wohnung in Lodz ein und nahmen die beiden Anrufer sowie eine in der Wohnung befindliche und ebenfalls tatverdächtige Frau fest. Bei der anschließenden Durchsuchung der Wohnung in Polen wurde umfangreiches Beweismaterial, unter anderem Laptops, Mobiltelefone sowie Schmuck und ein höherer Geldbetrag aufgefunden und sichergestellt. Nahezu zeitgleich nahmen Polizeikräfte des Polizeipräsidiums Konstanz zwei weitere tatverdächtige Bandenmitglieder im Alter von 21 und 71 Jahren aufgrund vorliegender Haftbefehle am Grenzübergang Thayngen/ Bietingen in Baden-Württemberg fest. Durch die intensive Zusammenarbeit aller beteiligten Dienststellen war es möglich, in der Bundesrepublik Deutschland über einen mehrmonatigen Zeitraum einen Schaden in Höhe von über 240.000 Euro zu verhindern. Nach derzeitigem Ermittlungsstand können der Tätergruppierung in Berlin, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Niedersachsen bisher 17 Taten mit einem eingetretenen Schaden in Höhe von knapp 120.000 Euro zugeordnet werden. Die Auswertung der sichergestellten Beweismittel sowie die weiteren Ermittlungen dauern an und könnten zur Aufklärung zahlreicher weiterer, in Deutschland und anderen europäischen Ländern begangener, Enkeltricktaten führen. Die für die Bearbeitung von Fällen sogenannter Enkeltrickbetrügereien zuständige Abteilung der Staatsanwaltschaft Berlin und das Fachkommissariat für Enkeltrick des Landeskriminalamts Berlin koordinierten die strafprozessualen Maßnahmen federführend. Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen. Seien Sie misstrauisch, wenn sich Personen am Telefon als Verwandte oder Bekannte ausgeben. Nehmen Sie nach einem Anruf mit finanziellen Forderungen umgehend mit Ihren Familienangehörigen Kontakt auf! Lassen Sie sich vom Anrufer die Telefonnummer geben und überprüfen Sie diese mit bereits bekannten Nummern. Rufen Sie die jeweilige Person unter der Ihnen lange bekannten oder vertrauten Nummer selbst an und lassen Sie sich den Sachverhalt bestätigen! Informieren Sie sofort die Polizei, wenn Ihnen eine Kontaktaufnahme verdächtig vorkommt: Notrufnummer 110. Lassen Sie sich gegebenenfalls aus dem Telefonbuch streichen oder zumindest Ihren Vornamen abkürzen. Hinweise, wie Sie sich und ihre Angehörigen vor Trickbetrügerinnen und Trickbetrügern schützen können, finden Sie auch hier.