Verkehrsunfallfluchten aus dem Kreisgebiet – Heiligenhaus / Mettmann – 2201151
Ein weiterer Medieninhalt
Beinahe täglich finden Verkehrsunfallfluchten auf den Straßen im Kreis Mettmann statt. Die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ("Flucht") liegt damit auf hohem Niveau und ist in den letzten Jahren kontinuierlich ansteigend. Nach jedem vierten Verkehrsunfall entfernt sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort. Aus diesem Grund veröffentlichen wir ausgewählte aktuelle Fälle von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in werktäglicher Sammelmeldung, mit der Bitte um Veröffentlichung der Taten im Rahmen redaktioneller Möglichkeiten. Komplettieren wollen wir diese Meldungen auch mit Erfolgen in der Aufklärung aktueller Fälle.
In den vergangenen Tagen wurden nachfolgende ungeklärte Verkehrsunfallfluchten (geordnet nach Städten) entdeckt und angezeigt, welche zurzeit die Ermittler der zuständigen Verkehrskommissariate beschäftigen. Diese hoffen bei ihren Ermittlungen, in den eingeleiteten Strafverfahren gegen Unbekannt wegen Verkehrsunfallflucht, dringend auf Hinweise aus der Bevölkerung zur Klärung der Verkehrsstraftaten:
--- Heiligenhaus ---In der Zeit vom Mittwochmorgen des 26.01., 09.00 Uhr, bis zum Donnerstagmorgen des 27.01.2022, 08.00 Uhr, parkte ein silbergrauer PKW Mazda 3 an der Erich-Ollenhauer-Straße in Heiligenhaus, in Höhe der Häuser 56 und 58, in einer markierten Parkfläche rechtwinklig zur Fahrbahn. In dieser Zeit wurde die silberne, geparkte Schräghecklimousine von einem noch unbekannten anderen Fahrzeug im Frontbereich angefahren und dabei erheblich beschädigt. Obwohl dabei allein am geparkten Mazda ein geschätzter Karosserie- und Lackschaden in Höhe von 2.000,- Euro entstand, entfernte sich der noch unbekannte Verursacher mit seinem Fahrzeug unerlaubt vom Unfallort ohne eine Schadensregulierung zu ermöglichen.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Heiligenhaus, Telefon 02056 / 9312-6150, jederzeit entgegen.
--- Mettmann ---Am Dienstagmorgen des 25.01.2022, gegen 08.00 Uhr, befuhr eine 25-jährige Frau aus Mettmann, mit einem schwarzen PKW VW Golf, die außerörtliche Homberger Straße (L 156) in Mettmann, aus Richtung Metzkausen kommend, in Fahrtrichtung Ratingen-Homberg. In Höhe Benthausen kam ihr dabei auf der engen Landstraße ein Fahrzeug mit sehr hellen Scheinwerfern entgegen, dessen noch unbekannter Fahrer nicht weit genug rechts fuhr, sondern nach Angaben der 25-Jährigen deutlich auf deren Fahrspur unterwegs war. Obwohl die Golf-Fahrerin nach eigenen Angaben versuchte auszuweichen, kam es dennoch zur seitlichen Kollision der beiden PKW, bei welcher der linke Außenspiegel am VW zerstört wurde und daran ein geschätzter Sachschaden in Höhe von mehreren hundert Euro entstand. Der noch unbekannte Fahrer des entgegenkommenden Fahrzeugs setzte sein Fahrt fort, ohne sich um eine Personalien- und Schadensfeststellung zu kümmern. Nur kurze Zeit später kam jedoch ein PKW-Fahrer an der Unfallstelle vorbei, welcher der dort stehenden Geschädigten erklärte, dass er den flüchtigen Unfallfahrer kennen, informieren und mit diesem unverzüglich zurückkehren würde. Dieses geschah jedoch nicht.
Dieser vermeintliche Zeuge war etwa 50 Jahre alt, ca. 185 cm groß und schlank, hatte kurze, graue und wellige Haare. Der westeuropäisch wirkende Mann sprach ohne Akzent und war komplett schwarz gekleidet. Er fuhr einen größeren Mittelklassewagen mit Mettmanner Kennzeichen und einer größeren Beule am Heck. Dieser Mann wird dringend gebeten, sich zur Klärung der eingeleiteten Unfallermittlungen bei der Polizei in Mettmann oder Ratingen zu melden.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Mettmann, Telefon 02104 / 982-6250, jederzeit entgegen.
--- Hinweise und Tipps der Polizei ---Aus gegebenem Anlass gibt die Kreispolizeibehörde Mettmann folgende Ratschläge zum Thema Verkehrsunfallflucht:
- Melden Sie Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten
Polizeidienststelle (auch über Notruf 110). - Belassen Sie das Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort. - Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren.
Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste, etc. können für die
polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein. Fertigen Sie wenn
möglich eigene Fotos von der Unfallsituation und vorgefundenen
Spuren, wenn Veränderungen eintreten könnten oder unvermeidlich
sind. - Merken Sie sich Angaben zu Hinweisgebern und Zeugen, schreiben
Sie sich deren Personalien und Erreichbarkeiten auf. - Geben Sie konkrete Hinweise auf ein flüchtiges Fahrzeug oder zum
flüchtigen Unfallverursacher gleich mit erster Meldung an die
Polizei weiter - nur so sind schnelle Fahndungsmaßnahmen der
Polizei Erfolg versprechend. - Werden Sie Zeuge einer Verkehrsunfallflucht, kontaktieren Sie
bitte sofort die Polizei (auch über 110) und geben dabei
möglichst viele präzise Angaben zum flüchtigen Fahrzeug
(Kennzeichen, Hersteller, Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, besondere
Merkmale), zur Fluchtrichtung und zum Fahrzeugführer weiter,
verbunden mit ihren eigenen Personalien und Erreichbarkeiten.Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:
Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann
Telefon: 02104 / 982-1010
Telefax: 02104 / 982-1028
E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de